Unternavigation

Mütter, Väter und Kinder

Der schweizerische Sozialstaat sorgt sich auf verschiedenen Ebenen um Mütter, Väter und Kinder. Die Fabrikgesetze verfügen über Sonderbestimmungen für Kinder und Mütter, der Familienschutz rückt die traditionelle Familie ins Zentrum. In den letzten Jahrzehnten verbesserten Tagesstätten und eine Mutterschaftsversicherung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wenn man Familie und Mutterschaft als soziales Risiko betrachtet, sind Mütter, Kinder und Väter davon betroffen. Die Massnahmen zu ihrem Schutz wurden in unterschiedlichen geschichtlichen Kontexten eingeführt und unterscheiden sich stark in Mittel und Zweck.

Kinder- und Arbeiterinnenschutz in den Fabrikgesetzen

Kinderarbeit war in verschiedenen Bevölkerungsgruppen bis ins 19. Jahrhundert eine alltägliche Erscheinung. In der Landwirtschaft leisteten Kinder schon in frühem Alter einen wichtigen Beitrag an die Haus- und Hofwirtschaft. Seit der Industrialisierung verrichteten die Kinder auch Lohnarbeit ausserhalb des Hauses. Die physische und zeitliche Belastung der oft erst sechs- bis zehnjährigen Beschäftigten, zum Beispiel in Textilfabriken, war gross und ging auf Kosten der Schulbildung sowie der körperlichen und intellektuellen Entwicklung. Die bürgerlichen Sozialreformer des 19. Jahrhunderts kritisierten die Kinderarbeit im Industriesektor. In der Folge wurde sie im Rahmen der kantonalen und später den eidgenössischen Fabrikgesetzen schrittweise eingeschränkt. Das Eidgenössische Fabrikgesetz von 1877 verbot Kinderarbeit unter 14 Jahren, bezog allerdings nur die fabrikmässige Produktion, nicht aber die gewerbliche Heimarbeit oder die Landwirtschaft ein.

Das Fabrikgesetz legte auch für Frauen besondere Schutzmassnahmen fest. Im Vordergrund stand zunächst die Gesundheit von schwangeren Frauen und jungen Müttern. Das Fabrikgesetz von 1877 schrieb für Mütter eine Ruhezeit von acht Wochen vor, wovon sechs in die Zeit nach der Geburt fallen mussten. Weiter konnte der Bundesrat Branchen bezeichnen, die keine schwangeren Frauen beschäftigen durften. Hinzu kam ein Verbot für Sonntags- und Nachtarbeit, das alle Frauen betraf und diese auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in der Metall- und Maschinenindustrie, gegenüber Männern diskriminierte. Das Fabrikgesetz verfügte jedoch über keine Regelung des Erwerbsausfalls und blieb für die geschützten Frauen deshalb zweischneidig. Als Schwangere und Wöchnerinnen mussten Frauen nun einen unbezahlten Mutterschaftsurlaub antreten. Es blieb den betroffenen Frauen und Familien überlassen, wie sie den Einkommensausfall überbrückten. Eine gewisse Erleichterung brachte erst das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) von 1912, das versicherten Wöchnerinnen während sechs Monaten die gleichen Leistungen wie im Krankheitsfall zusprach. Je nach Versicherung umfassten die Leistungen die Krankenpflege oder auch ein Krankengeld. Allerdings war zu dieser Zeit nur ein kleiner Teil der Frauen überhaupt krankenversichert, so dass breite Kreise von den Verbesserungen ausgenommen waren.

Mit der Ausbreitung der Lohnarbeit im 19. Jahrhundert festigte sich gleichzeitig ein Rollenverständnis, das Frauen eher die häusliche Arbeit und die Kinderfürsorge, Männern dagegen die Rolle des materiellen Versorgers der Familie zuwies. Frauen gerieten so verstärkt in finanzielle Abhängigkeit ihrer Ehemänner. Für Männer galten die allgemeinen Bestimmungen des Fabrikgesetzes. Väter erhielten gegenüber kinderlosen Männern keinen besonderen Schutz.

Familienschutz: Stärkung des traditionellen Familienmodells

In den 1930er-Jahren drehten sich die sozialpolitischen Debatten zunehmend um den angemessenen Schutz der Familie. Die Verbesserung des Familienschutzes war ein älteres Anliegen der katholischen Sozialpolitiker. Als indirekte Folge einer Initiative der CVP wurde der Familienschutz 1945 in der Verfassung verankert. Er förderte das traditionelle Familienmodell und bedeutete für abweichende Familienformen eine Benachteiligung. Der Verfassungsartikel verlangte die Einführung von Familienzulagen und einer Mutterschaftsversicherung. In beiden Fällen liess die Umsetzung auf Gesetzesstufe noch Jahrzehnte auf sich warten. In den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten führten sämtliche Kantone Familienzulagen, später zum Teil auch Geburts- und Ausbildungsbeiträge ein. Die Familienzulagen wurden von privaten und öffentlichen Ausgleichskassen verwaltet. National vereinheitlicht wurden die Familienzulagen erst 2006.

Die Debatte über den wirtschaftlichen Schutz der Familie drehte sich insbesondere auch über den Gegensatz zwischen Individual- und Soziallöhnen. Dabei ging es um die Frage, ob Löhne allein die individuelle Arbeitsleistung (Individuallohn) oder auch die sozialen Verpflichtungen, die mit der Ernährung einer Familie verbunden waren (Soziallohn), honorieren sollten. Das Konzept des Familienlohns, bei dem das Salär des Familienvaters und die Kinderzahl im Zentrum standen, fand vor allem in katholisch-konservativen Kreisen Zuspruch. Zu den Verteidigern des Individuallohns gehörten dagegen die Gewerkschaften und Arbeitgeber, aber auch Frauenorganisationen, die gegen die ungleiche Entlöhnung von Männern und Frauen kämpften. Auch sie waren allerdings gewillt, familiäre Verpflichtungen mittels spezieller Zulagen abzugelten.

In den 1930er-Jahren führten konservative und linke Kreise vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise heftige Kampagnen gegen Doppelverdiener, wobei ihnen vor allem die Erwerbstätigkeit qualifizierter, verheirateter Frauen im öffentlichen Sektor ein Dorn im Auge war. Während die Konservativen dabei die bürgerliche Rollenverteilung mit einem „Ernährer“ und einer Hausfrau anstrebten, richtete sich die linke Kritik gegen die hohen Familieneinkommen derjenigen Doppelverdiener, die zur gesellschaftlichen Elite gehörten.

Mutterschaftsversicherung: Anerkennung der weiblichen Erwerbstätigkeit

Die Einführung der Mutterschaftsversicherung erfolgte 2004, fast 60 Jahre nach dem Familienschutzartikel. Vorhergehende Versuche, eine solche einzuführen, scheiterten 1987 und 1999 einerseits am Widerstand gegen berufstätige Mütter (ideelle Gründe, traditionelles Familienbild), andererseits an fiskalpolitischen Vorbehalten. Während die Familienzulagen das traditionelle Familienmodell stärken und für verheiratete Frauen den Anreiz einer Erwerbstätigkeit verringern, verbessert die Mutterschaftsversicherung grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft. Sie wird über die Erwerbsersatzordnung finanziert und kompensiert den Lohnausfall für Wöchnerinnen zu 80 Prozent für eine Dauer von 14 Wochen. Die Einführung der Mutterschaftsversicherung bedeutete eine wichtige Anerkennung der Erwerbstätigkeit von Frauen.

Kinderbetreuung: Familie und Erwerbstätigkeit als zeitliche und finanzielle Herausforderung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer hängt nicht nur von der Mutterschaftsversicherung ab, sondern auch von der Möglichkeit einer finanziell tragbaren ausserfamiliären Kinderbetreuung. Ist diese nicht gewährleistet, geben bei Geburt eines Kindes vor allem die Mütter das Erwerbsleben auf, was eine Chancenungleichheit zwischen Mann und Frau darstellt. Volkswirtschaftlich gesehen kann dies den Fachkräftemangel verstärken. Da eine finanziell tragbare ausserfamiliäre Kinderbetreuung nicht in jedem Fall gewährleistet ist, sind vor allem alleinerziehende Mütter und kinderreiche Familien einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt (Phänomen der „neuen Armut“).

Kindertagesstätten können öffentlich oder privat sein, öffentliche Subventionen erhalten oder nicht. In städtischen Regionen sind sie häufiger als in ländlichen. Der Umstand, dass vielerorts zu wenige familienergänzende Betreuungsplätze (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) vorhanden waren, führte in den 1990er-Jahren zu einer öffentlichen Debatte über die familienergänzende Kinderbetreuung. In der Folge beschloss das Parlament Finanzhilfen für Einrichtungen, die familienergänzende Kinderbetreuung anbieten. Das entsprechende Impulsprogramm trat 2003 in Kraft, wurde 2011 sowie 2015 verlängert und sorgte für eine starke Zunahme der Betreuungsplätze.

Auch Väter, die sich der Kindererziehung widmen, sind vom Problem der Vereinbarkeit mit der Ausübung eines Berufs betroffen. Nach wie vor sind aber die Mütter im Haushalt und in der Kindererziehung stärker präsent. Modelle für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs oder eine Elternzeit, die zwischen Müttern und Vätern aufgeteilt wird, wurden in den letzten Jahren verstärkt diskutiert. 

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Gaby Sutter (2005), Berufstätige Mütter. Subtiler Wandel der Geschlechterordnung in der Schweiz (1945-1970), Zürich; Wecker Regina, Studer Brigitte, Sutter Gaby (2001), Die « schutzbedürftige Frau » : Zur Konstruktion vonGeschlecht durch Mutterschaftsversicherung, Nachtarbeitsverbot und Sonderschutzgesetzgebung,Zürich; Aebi Alain, Dessoulavy Danielle, Scenini Romana (1994), La politique familiale et son arlésienne: L'assurance-maternité, Genève; HLS / DHS / DSS: Mutterschaft; Vaterschaft; Familienpolitik; Familienzulagen; Kinderarbeit; Arbeiterschutz.

(01/2020)