Unternavigation

Ernst Kaiser

Ernst Kaiser (1907-1978) entwirft das Finanzierungssystem und berechnet die ersten Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Nach 1945 ist er auch in internationalen Expertenkomitees der sozialen Sicherheit aktiv.

Ernst Kaiser stammte aus dem Kanton St. Gallen. Er studierte Mathematik an den Universitäten Lausanne und Genf. 1931 trat er in den Dienst des Völkerbunds und arbeitete dort als Demograph und Statistiker in der Sektion Medizin im Büro für Überwachung von Epidemien und später in der internen Finanzkontrolle. Während der Zeit beim Völkerbund lernte Kaiser den französischen Mathematiker Lucien Féraud kennen, einen Experten für versicherungstechnische Methoden. Féraud ermutigte Kaiser zu einer Dissertation über die Finanzierung der Rentensysteme. Die faktische Auflösung des Völkerbunds zu Beginn des Zweiten Weltkriegs sowie die Generalmobilmachung der Schweizer Armee zwangen Kaiser jedoch zu einem Unterbruch dieses Projekts. 1942 trat er in den Dienst der Eidgenossenschaft: Nach einer kurzen Zeit im Eidgenössischen Volkszählungsbüro (Vorläufer des Bundesamts für Statistik) wurde Kaiser 1943 mit der Vorbereitung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beauftragt. Zusammen mit Arnold Saxer, dem Direktor des BSV, und Peter Binswanger, dem Chef des Rechtsdiensts, war Kaiser einer der engeren Mitarbeiter von Bundesrat Walter Stampfli. Als Chef der Sektion Mathematik und Statistik (1946) nutzte er seine beim Völkerbund erworbenen Kenntnisse und entwarf ein Finanzierungssystem, das nach dem Umlageverfahren funktionierte, und berechnete die erste Formel für die AHV-Renten.

Als «mathematischer Vater» der AHV nahm Kaiser nach dem Krieg seine Doktorarbeit bei Lucien Féraud wieder auf, welcher seit 1945 als Mathematikprofessor an der Universität Genf lehrte. 1950 reichte er seine Arbeit über das Umlageverfahren ein. Diese bekräftigte Kaisers Ruf im Inland, aber auch in internationalen Expertenkreisen im Bereich der Versicherungsmathematik. Als aktives Mitglied der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) beteiligte sich Kaiser auch an der Entwicklungszusammenarbeit, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) koordiniert wurde. Doch den wesentlichen Teil seiner Karriere bestritt er im BSV, dessen Vizedirektor er 1962 wurde. Kaiser beaufsichtigte die laufenden Revisionen der AHV, die Verbesserung der «Rentendynamisierung» (das heisst die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten) sowie die Einführung der Invalidenversicherung (IV) im Jahr 1960. Als Befürworter einer Harmonisierung oder zumindest einer weitergehenden Koordination der Sozialversicherungszweige betrachtete Kaiser den Ausbau der Sozialen Sicherheit als einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Fortschritt.

Ab 1966 wirkte Kaiser als Privatdozent für Sozial- und Wirtschaftsmathematik an der ETH Zürich und entwickelte einen eigenständigen ökonometrischen Ansatz. Er beteiligte sich auch an den Vorbereitungsarbeiten zum Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG). Bei seiner Pensionierung 1973 wurde er zum Titularprofessor ernannt. Er verstarb am 25. April 1978, kurz nach einer Sitzung der ständerätlichen Kommission, an der die Einführung des BVG auf der Tagesordnung stand.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Leimgruber Matthieu (2008), Solidarity without the state? Business and the shaping of the Swiss welfare state, 1890–2000, Cambridge. HLS / DHS / DSS: Kaiser, Ernst.

(12/2014)