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Die Erwerbsausfall- und Mutterschaftsentschädigung in Zahlen

Die 1940 eingeführte Erwerbsausfallentschädigung oder Erwerbsersatzordnung (EO), die die Familien der aufgebotenen Soldaten unterstützen sollte, spielte während des Zweiten Weltkrieges eine wichtige Rolle in der nationalen Sozialpolitik und machte damals fast die Hälfte der Sozialversicherungsausgaben aus (G2). Das EO-System und seine Ausgleichskassen dienten auch als Vorbild und Grundlage für die Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Jahr 1947. Während des Kalten Krieges war die EO zwar ein quantitativ unwichtiger Sozialversicherungszweig, aber dennoch von zentraler Bedeutung für die Unterstützung der Milizarmee.

Seit 1989 erfährt die EO eine tiefgreifende Veränderung, die namentlich auf den sinkenden Armeebestand zurückzuführen ist. Dieser ging von über 800 000 Mann im Jahr 1989 auf etwa 200 000 Mann im Jahr 2010 zurück, wodurch die Gesamtzahl der Personen mit Anspruch auf EO-Leistungen deutlich kleiner wurde (G15). Die Einführung der Mutterschaftsentschädigung im Jahr 2004 stellt einen weiteren Wendepunkt dar. 2011 machten die Frauen bereits ein Viertel der EO-Anspruchsberechtigten aus, die Leistungen der Mutterschaftsentschädigung betrugen fast die Hälfte der Gesamtausgaben dieses Sozialversicherungszweiges (G16). Nach 2011 überstiegen die Leistungen bei Mutterschaft sogar die an die Dienstleistenden entrichteten Summen. Die EO-Leistungen in Zusammenhang mit dem Zivildienst steigen seit Mitte der 2000er-Jahre ebenfalls stark an.

Grafiken

G2 Ausgaben der wichtigsten Sozialversicherungen, in % des Bruttoinlandprodukts, 1925-2010

G15 BezügerInnen von Leistungen der Erwerbsersatzordnung, 1991-2011

G16 Leistungen der Erwerbsersatzordnung, in Millionen CHF, 1991-2011

(12/2015)