Wie die Altersvorsorge (AHV und Pensionskassen) ist die obligatorische Krankenversicherung einer der zentralen Bereiche der Sozialen Sicherheit.

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Das Gesundheitswesen ist ausserdem ein Schlüsselbereich im öffentlichen Sozialwesen.

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Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren die Personen, die über eine Krankenkassendeckung verfügten, meist männliche Arbeitskräfte.

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Mit der Einführung der Bundessubventionen für die Kassen im Jahr 1914 und den auf lokaler und kantonaler Ebene getroffenen Massnahmen zur Versicherung immer grösserer Teile der Bevölkerung (namentlich Kinder, schlecht Verdienende, dann die gesamte erwachsene Bevölkerung) bauten die Krankenkassen ihren Mitgliederbestand im Laufe des 20. Jahrhunderts allmählich aus. 1960, also eine Generation vor der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung (1994-1996), waren bereits 80 Prozent der Wohnbevölkerung einer Kasse angeschlossen.

Bis in die 1960er-Jahre waren über 1000 unterschiedlich grosse Krankenkassen in der Schweiz tätig.

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Trotz dieser extremen Vielfalt spielten die sehr grossen Kassen immer eine massgebende Rolle beim Versicherungsausbau. Von den 1154 Kassen, die 1950 tätig waren, zählte ein knappes Dutzend mehr als 100.000 Mitglieder. Zusammen machten deren Bestände schon fast ein Drittel aller Versicherten aus. Ab den 1960er-Jahren verstärkte sich dieser Konzentrationsprozess infolge zahlreicher Fusionen von Krankenkassen. 2010 zählten fünf Krankenkassen (von insgesamt 86) mehr als 500.000 Mitglieder. Diese Kassen allein umfassen die Hälfte aller Versicherten.

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