Lange Zeit war im 20. Jahrhundert nur eine Minderheit der Erwerbstätigen – vor allem Erwerbstätige in Industrie und Gewerbe – bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) gegen Unfallrisiken versichert. Der Anteil der Suva-Versicherten stagnierte in den 1960er- und 1970er-Jahren zwischen 50 und 60 Prozent der Erwerbsbevölkerung.

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In den ersten 50 Jahren des Bestehens der Suva machten Berufsunfälle die grosse Mehrzahl der Versicherungsfälle aus, auch wenn der Anteil der Nichtberufsunfälle laufend zunahm.

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Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes, die 1984 in Kraft trat, erweiterte den Kreis der Versicherten deutlich. Die Versicherungspflicht betraf nun alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Erweiterung der Versicherungsdeckung änderte allerdings nichts an der Zunahme der Nichtberufsunfälle. Die finanzielle Bedeutung der Unfallversicherung, die zu den Pionierbereichen der Sozialen Sicherheit in der Schweiz gehört, blieb im Laufe des 20. Jahrhunderts ziemlich stabil. Bis 1984 machten die Ausgaben der obligatorischen Unfallversicherung etwa 0.5 Prozent des BIP aus, seither beträgt dieser Anteil etwa 1 Prozent.

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