Unternavigation
Am 19. Dezember 1912 stimmte das Parlament der Schaffung des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) zu, der ersten Bundesstelle, die als Bundesamt bezeichnet wurde. Es war dem Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement (heute Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) zugeordnet und anfänglich im Gebäude der Nationalbank in Bern untergebracht. Zu den Aufgaben des BSV gehörte der Vollzug des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (KUVG), insbesondere die Aufsicht über die Suva, und die Anerkennung und Subventionierung der Krankenkassen. Zudem war das Amt für weitere Vorarbeiten auf dem Gebiet der Sozialversicherung und für Abkommen mit dem Ausland zuständig. Es war mit sechs regulären Stellen ausgestattet: ein Direktor, ein Adjunkt, ein Experte, ein Mathematiker und zwei Kanzlisten.
Die neue Verwaltungseinheit war die organisatorische Konsequenz der Volksabstimmung vom 4. Februar 1912, in der das KUVG angenommen worden war. Von Anfang an war der Bundesrat besorgt, dass das neue Amt über das nötige versicherungstechnische Wissen verfüge und von "geschulten Versicherungsmännern" geleitet werde. Geprüft - und bald wieder verworfen - wurde deshalb eine Zusammenlegung mit dem Eidgenössischen Versicherungsamt (heute Bundesamt für Privatversicherungen), das seit 1886 die privaten Versicherungsgesellschaften beaufsichtigte. Nach der Absage des Leiters des Versicherungsamts und Mathematikers Christian Moser fiel die Wahl bei der Besetzung des Direktorenpostens schliesslich auf den Versicherungsjuristen Hermann Rüfenacht.
Ein weiterer Grund für die Schaffung eines neuen Amts war der Umstand, dass die Alters- und Invalidenversicherung weiterhin auf der politischen Agenda stand, die "Versicherungsprobleme" also mit der Einführung des KUVG noch keineswegs gelöst waren. Nach der Ansicht des Bundesrats musste der Staat künftig gerüstet sein, um den "sachlich nötigen Ausbau seiner Gesetzgebung" vornehmen und rechtfertigen zu können und die "wirtschaftlichen Konsequenzen" zu erkennen: "Nur dann können die Behörden durchführbare Massregeln mit Energie und Autorität verteidigen, nur dann den zu weit gehenden, unsere Kräfte übersteigenden Forderungen mit sachlichen Gründen entgegentreten."
Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Bundesamt für Sozialversicherungen (1988), Geschichte, Aufgaben und Organisation des Bundesamtes fürs Sozialversicherung (Sonderdruck aus der Zeitschrift für die Ausgleichskassen, 1988, Nr. 7–9), Bern; Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung eines Bundesamtes für soziale Versicherung, 29. Oktober 1912, Bundesblatt, 1912 IV, 501–526.
(12/2014)