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Institutionen

Soziale Sicherheit heisst immer auch Bürokratie. Gesetze, die Leistungen begründen, müssen vorbereitet, ihre Umsetzung organisiert und beaufsichtigt werden. In der Schweiz sind daran keineswegs nur staatliche Behörden, sondern oft auch private Organisationen beteiligt. Dieser Bereich beleuchtet solche verwaltungs- und rechtshistorische Aspekte. Aufgezeigt werden die Organisation der wichtigsten Sozialversicherungszweige sowie die Entwicklung von wichtigen staatlichen Akteuren und privaten Wohlfahrtseinrichtungen.

Viele der frühen Organisationen der Sozialen Sicherheit, zum Beispiel karitative und gemeinnützige Gesellschaften, waren zivilgesellschaftlicher Art. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurden sie zunehmend durch öffentliche Behörden und staatliche Einrichtungen in der Verwaltung der Sozialen Sicherheit abgelöst. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren dies das Bundesamt für Sozialversicherungen und die Suva, ab der zweiten Hälfte auch die Verwaltungen der AHV, der IV und der weiteren Sozialversicherungszweige. Bis heute nehmen die privaten Organisationen Aufgaben war, welche die sozialstaatlichen Leistungen ergänzen, zum Beispiel die Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Auch die Kranken- und Pensionskassen hatten einen wichtigen Einfluss auf den schweizerischen Sozialstaat. Als nichtkommerzielle oder kommerzielle Organisationen behaupteten sie erfolgreich ihren Platz in der sozialstaatlich regulierten Krankenversicherung und Altersvorsorge. 

Generell lässt sich in der Verwaltung der Sozialen Sicherheit eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten von der Gemeinde- zur Kantons- und Bundesebene beobachten. Die Armenfürsorge und die Spitäler waren ursprünglich kommunal organisiert. Später erhielten die Kantone wichtige Entscheidungskompetenzen in diesen Bereich. Zugleich werden die Sozialversicherungssysteme seit ihrer Entstehung auf Ebene des Bundes koordiniert, wenn auch teilweise dezentral und durch subalterne Organisationen ausgeführt.