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Die Invalidenversicherung in Zahlen

Vor der Einführung der Invalidenversicherung1960 war die Anzahl invalider Personen nicht bekannt; entsprechend existieren unterschiedliche Schätzungen. Während Pro Infirmis 1946 von etwa 200.000 Personen ausging (gegenüber 180.000 im Jahr 1928), rechnete die eidgenössische Kommission, die 1957 den Auftrag erhielt, die Kosten einer künftigen Invalidenversicherung abzuschätzen, mit etwa 90.000 invaliden Personen, darunter ca. 40.000, die bei den privaten Hilfsorganisationen nicht erfasst waren. Zu dieser Zahl kamen weitere 50.000 Personen hinzu, die bereits über die Unfallversicherung eine Invalidenrente bezogen. Diese unterschiedlichen Schätzungen zeigen, wie schwierig die Definition von Invalidität und die Prognose der Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind.

Einige Jahre nach ihrer Einführung richtete die IV bereits Teil- oder Vollrenten an etwa 150.000 Personen aus (G17). 2010 erreichte  die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner 300.000. Hinzu kommen über 150.000 Leistungen in Form von medizinischen Massnahmen und/oder Eingliederungsmassnahmen. Seit dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision im Jahr 2008 nimmt die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder ab.

Das finanzielle Gewicht der IV hat seit den 1970er-Jahren deutlich zugenommen (G2). Diese Entwicklung war während der Wirtschaftskrisen besonders ausgeprägt. In Krisenzeiten sind generell vermehrt Verlagerungen zwischen Arbeitslosigkeit, Invalidität und Sozialhilfe zu beobachten.

 

Grafiken

G2 Ausgaben der wichtigsten Sozialversicherungszweige, in % des Bruttoinlandprodukts, 1925-2010

G17 Anzahl IV-Rentner/innen, in der Schweiz und im Ausland, 1960-2014

(12/2015)