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Die Arbeitslosenversicherung in Zahlen
Vor 1914 gibt es keine zuverlässigen Schätzungen zur Zahl der Arbeitslosen auf gesamtschweizerischer Ebene. Der Begriff Arbeitslosigkeit ist zudem noch nicht genau definiert. Erst während des Ersten Weltkrieges und vor allem nach der Einführung des ersten Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung von 1924 wird eine nationale Arbeitslosenstatistik erhoben. Als arbeitslos gilt, wer unfreiwillig und temporär ohne Beschäftigung ist. Das unterscheidet Arbeitslose von Mittellosen im Allgemeinen. Die Arbeitslosenkassen müssen die Daten zur Anzahl versicherter und entschädigter Personen an die Bundesbehörden weiterleiten, die Arbeitsämter erfassen die Anzahl Personen, die sich als arbeitssuchend melden.
Die Entwicklung der Anzahl Arbeitssuchender (G9) und der Arbeitslosenquote (G10) im 20. Jahrhundert zeigt die Auswirkung von Wirtschaftskrisen auf die Beschäftigung – in erster Linie während der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre, aber auch in den 1970er-Jahren (Rezession von 1974/75), den 1990er-Jahren (Krisen von 1991-1994) und seit Beginn des 21. Jahrhunderts (Krisen von 2002 und 2008).
Diese Zahlen sind mit Vorsicht zu betrachten, da längst nicht alle Stellensuchenden bei einer Arbeitslosenkasse gemeldet und damit statistisch erfasst sind. Zwischen 1924 und dem Ende der 1970er-Jahre ist lediglich eine Minderheit der Erwerbstätigen an eine Arbeitslosenkasse angeschlossen (G11). Unmittelbar vor der Rezession von 1974/75 ist weniger als einer von fünf Arbeitnehmenden einer Arbeitslosenkasse angeschlossen. Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer sind in den Arbeitslosenkassen besonders untervertreten, was die sehr geringe Zahl der in den 1930er-Jahren erfassten arbeitslosen Frauen erklärt (G9). In der nationalen Arbeitslosenquote (G10) kommen die teilweise starken regionalen Unterschiede nicht zum Ausdruck. In den 1930er-Jahren erreicht die Arbeitslosenquote in Regionen mit starker Uhrenindustrie und in gewissen Industriestädten der Ostschweiz ein Ausmass von 25% oder sogar 30%.
Erst ab 1977 entrichten fast alle Arbeitnehmenden Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Frauen, die eine berufliche Laufbahn mit Unterbrüchen oder ein geringes Arbeitspensum haben, sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nicht genügend Beitragsmonate in der Schweiz nachweisen können oder deren Aufenthaltsbewilligung abläuft, bleiben jedoch von den Taggeldern ausgeschlossen.
Die vergleichsweise geringe Anzahl Arbeitsloser während der Krise der 1970er-Jahre lässt sich damit erklären, dass über 150 000 Saisonnierbewilligungen nicht erneuert wurden. Mit dieser Massnahme konnte die Schweiz einen bedeutenden Teil ihrer Arbeitslosigkeit in die Herkunftsländer ihrer Zugewanderten exportieren. Seit der Krise der 1990er-Jahre verharrt die Zahl der Arbeitslosen auf relativ hohem Niveau: Die strukturellen Veränderungen der Schweizer Wirtschaft und die Fragilität des Wirtschaftswachstums belasten die Beschäftigungssituation weiterhin.
Auf der Ausgabenseite (G2) fällt das Risiko Arbeitslosigkeit im Vergleich mit den bedeutendsten Zweigen der Sozialversicherungen – Altersvorsorge und Krankenversicherung – kaum ins Gewicht. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts war der Aufwand für die Arbeitslosenversicherung (in Prozent des Bruttoinlandprodukts) leicht höher als während der Krise der 1930er-Jahre. Damals jedoch machte die Arbeitslosenversicherung nicht weniger als einen Fünftel der Gesamtausgaben der Sozialversicherungen aus, während es 2005 nur noch ein Zwanzigstel war.
Grafiken
G2 Ausgaben der wichtigsten Sozialversicherungen, in % des Bruttoinlandprodukts, 1925-2010
G9 Arbeitslose Männer und Frauen, 1917-2012
G10 Arbeitslosenquote, in % der erwerbstätigen Bevölkerung, 1917-2012
(12/2015)