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Fridolin Schuler

Als Arzt und erster Eidgenössischer Fabrikinspektor gehört Fridolin Schuler (1832–1903) zu den Pionieren des schweizerischen Sozialstaats. Bereits früh engagiert er sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Fabrikarbeiterinnen und -arbeitern und die Einführung der Arbeiterschutzgesetzgebung. Als Fabrikinspektor trägt er massgeblich zur Umsetzung des Eidgenössischen Fabrikgesetzes von 1877 in die Praxis bei.

Schuler gehörte zur ersten Generation von Ärzten, die mit den Erkenntnissen der modernen Physiologie und Hygiene in Berührung kamen. Nach dem Medizinstudium in Deutschland kehrte er 1855 in seinen Heimatkanton zurück und führte während zwei Jahrzehnten in Mollis (Glarus) eine Privatpraxis. Als Arzt war Schuler Teil des Establishments seines Heimatkantons. Obwohl kein Jurist, amtete er zwischen 1872 und 1890 auch als Richter am kantonalen Appellations- und Obergericht.

Da die Industrialisierung im Kanton Glarus früh eingesetzt hatte, gehörten viele Fabrikarbeiterinnen und -arbeiter zu Schulers Patientinnen und Patienten und Klienten. Aus der täglichen Praxis kannte er die Gesundheitsrisiken der ärmeren Schichten. Als Arzt, Mitglied des kantonalen Sanitätsrats und der gesamtschweizerischen Prüfungskommission für das Medizinalpersonal vertrat Schuler ein naturwissenschaftliches Verständnis von Medizin und wehrte sich gegen die Konkurrenz durch akademisch ungebildete „Kurpfuscher“. Bereits früh beschäftigte er sich auch mit sozialmedizinischen Fragen, etwa mit der Bekämpfung von Typhus und anderer Seuchen. 1876 publizierte er die erste Glarner Todesursachenstatistik, in der er nachwies, dass Fabrikarbeiter überdurchschnittlich häufig an Lungentuberkulose starben und die Säuglingssterblichkeit in Arbeiterfamilien deutlich über dem Mittel lag. Ebenfalls zu Schulers Interessensgebieten gehörte die Ernährung. 1884 verfasste er zuhanden der Bundesbehörden einen einschlägigen Bericht über die „Ernährung der arbeitenden Klasse“, in dem er den weit verbreiteten Konsum von Branntwein als Nahrungsersatz anprangerte.

Glarus war ein Pionierkanton in Fragen des Arbeiterschutzes und erliess 1864 ein damals fortschrittliches und viel beachtetes Fabrikgesetz. Drei Jahre später wurde Schuler Mitglied des kantonalen Fabrikinspektorats und war später auch an der Ausarbeitung des Eidgenössischen Fabrikgesetzes von 1877 beteiligt. 1878 erfolgte seine Wahl zum Eidgenössischen Fabrikinspektor für die Ostschweizer Kantone. Dieses Amt sollte er bis 1902 ausüben. Den Fabrikinspektoren oblag es zu kontrollieren, ob die Betriebe die vorgeschriebenen Arbeitszeiten einhielten und die Fabrikanlagen den Anforderungen bezüglich Sicherheit, Lüftung und Sauberkeit entsprachen. Mit einer Mischung aus Überzeugungskraft und Druck sorgte Schuler dafür, dass die Zahl der unterstellten Betriebe erweitert wurde und die Fabrikbesitzer ihren Verpflichtungen nachkamen. Die Erfolge liessen nicht auf sich warten. Noch stärker als der Gesetzestext selber trugen die Umsetzungs- und Kontrollmassnahmen der Fabrikinspektoren dazu bei, dass der Arbeiterschutz in der Schweiz verankert und die Wettbewerbsbedingungen der Betriebe vereinheitlicht wurden.

Schuler profilierte sich rasch über sein engeres Arbeitsgebiet hinaus als Experte und Promotor einer „kurativen Sozialpolitik“, die eine Verbesserung der Gesundheit und der Lebenssituation der Erwerbstätigen bezweckte. Ende der 1880er-Jahre war er Mitglied der Expertenkommission, die die Einführung einer Kranken- und Unfallversicherung vorbereitete. Als die Lex Forrer 1900 vor das Volk kam, engagierte er sich an vorderster Front für die Vorlage. 1897 empfahlen Schuler und seine beiden Inspektorenkollegen dem Bundesrat die Einführung des 10-Stunden-Arbeitstags. Dies allerdings erst, nachdem diese Forderung von der Arbeiterbewegung und linken Parteien aufgegriffen worden war. Das Verhältnis Schulers zur Arbeiterschaft war zwiespältig. Auf der einen Seite setzte er sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein, auf der andern blieb er als Arzt einem paternalistischen Autoritätsverständnis verhaftet. Arbeiterschutz beinhaltete für ihn – über Massnahmen zur materiellen Besserstellung hinaus – immer auch die Erziehung der Arbeiterinnen und Arbeiter zu einem „vernünftigen“ Lebenswandel, insbesondere die Anpassung des Hygiene- und Essverhaltens an die Erkenntnisse der modernen Medizin. Als Teilnehmer an vielen internationalen Kongressen erwarb sich Schuler auch über die Landesgrenzen hinaus einen Ruf als sozialpolitischer Experte. Noch kurz vor seinem Tod verfasste er für das Internationale Arbeitsamt in Basel eine Studie über die Nachtarbeit der Frauen in der Schweiz.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Siegenthaler Hansjörg (ed.), Wissenschaft und Wohlfahrt. Moderne Wissenschaft und ihre Träger in der Formation des schweizerischen Wohlfahrtsstaates während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Zürich 1997. HLS / DHS / DSS: Schuler, Fridolin.

(12/2014)