Unternavigation

Sozialstaatliche Massnahmen adressieren Menschen und Gruppen in unterschiedlichen Verhältnissen und mit je eigenen Bedürfnissen. Die gesetzlichen Zugangskriterien zu sozialstaatlichen Leistungen schaffen administrative Kategorien, denen Betroffene zugeordnet werden können, so etwa den «Arbeitslosen» oder die «Rentnerin». Die Bestimmungen legen fest, wer Anrecht auf Unterstützung hat und wer davon ausgeschlossen bleibt. Für diese gesellschaftlichen Gruppen stellt die soziale Sicherheit spezifische Leistungen bereit, wie finanzielle Hilfen oder Beratungsangebote. Gleichzeitig stehen Betroffene unter sozialstaatlicher Kontrolle – sie müssen etwa ihre Bereitschaft zur Arbeitsmarktintegration unter Beweis stellen. Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat die Partizipation der Betroffenen an den sozialpolitischen Prozessen zugenommen. Sie bilden Gruppierungen oder Organisationen und vertreten als kollektive Akteure ihre sozialpolitischen Interessen. Gleichzeitig machen sie auf gesellschaftliche Benachteiligungen aufmerksam, die sie im Alltag erleiden.