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Hermann Kinkelin

Hermann Kinkelin (1832-1913) gehörte vor dem Ersten Weltkrieg, in der Frühzeit der schweizerischen Sozialstaatsgeschichte, zu den einflussreichsten nationalen Sozialversicherungsexperten. 

Kinkelin stammte aus einer Kaufmannsfamilie und studierte Mathematik in Zürich, Lausanne und München. Nach seinem Studienabschluss arbeitete er ab 1860 als Lehrer an der Gewerbeschule in Basel, der er zweimal (1866-68 und 1875-1903) als Rektor vorstand. 1865 wurde er als ausserordentlicher Professor für Mathematik an die Universität Basel berufen, wo er neben seinem Lehramt bis 1895 wirkte. Kinkelin war weniger Theoretiker, sondern interessierte sich für die praktischen Anwendungen der Mathematik, insbesondere für die Versicherungsmathematik.

Parallel zu seiner akademischen verfolgte Kinkelin eine politische Karriere, als Mitglied des sozialpolitisch progressiven Flügels des Freisinns und der Freisinnigen-Demokratischen-Partei. Ab 1877 war er langjähriges Mitglied des baselstädtischen Erziehungsrats und engagierte sich für die Verbesserung der Volksschule. 1867 wurde er ins baselstädtische Parlament gewählt, dem er bis 1886 angehörte. Von 1890 bis 1899 war er Nationalrat.

Kinkelin beschäftigte sich parallel mit Fragen des Privatversicherungswesens und der Sozialversicherungen. Von 1877 bis 1913 wirkte er im Vorstand der Patria Lebensversicherungsgesellschaft. Sein Interesse an den Sozialversicherungen stand in enger Verbindung mit seinem Engagement für die Schweizerische Statistische Gesellschaft, die er 1864 mitbegründete und der er zwischen 1877 und 1886 vorstand. Auch in der Statistisch-volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Basel war er aktiv. 1870 und 1880 war er für die Volkszählung in Basel verantwortlich. Im Auftrag der Schweizerischen Statistischen Gesellschaft verfasste Kinkelin 1868 und 1887 zwei wichtige Erhebungen über das private Hilfskassenwesen in der Schweiz und deren Versicherungsmodelle, insbesondere im Bereich der Kranken-, Alters- und Invalidenversicherung. Die Ausführungen Kinkelins zeigten verschiedene versicherungstechnische Schwächen des privaten Hilfskassenwesens auf und argumentierten für eine stärkere staatliche Regulierung dieses Versicherungssektors (Kalkulationsdebatten um 1900).

1890 wurde der Verfassungsartikel, der den Bund ermächtigte, in der Kranken- und Unfallversicherung gesetzgeberisch tätig zu werden, in einer Volksabstimmung angenommen. Der Bundesrat lud Kinkelin als renommierten Versicherungsexperten ein, zusammen mit Nationalrat Ludwig Forrer und den zwei Beamten Christian Moser und Johann Jakob Kummer die konzeptionellen Vorarbeiten für das geplante Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) voranzutreiben. In dieser Funktion unternahm er mit Moser 1891 eine Studienreise nach Deutschland und Österreich, wo er die neusten Sozialstaatsgesetze eingehend studierte. 1893 wirkte er als Experte in der vorberatenden Expertenkommission mit, die einen Entwurf des KUVG zu Handen des Parlaments ausarbeitete. Zusammen mit Moser, Kummer und Forrer gehörte Kinkelin zu den einflussreichsten Stimmen dieser Kommission. 1900 engagierte er sich in der eidgenössischen Volksabstimmung für die KUVG-Vorlage, die allerdings überraschend klar abgelehnt wurde. Danach zog er sich zunehmend von seinen beruflichen Verpflichtungen zurück. Kurz nachdem das KUVG 1912 im zweiten Anlauf angenommen wurde, verstarb Kinkelin in Basel.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Lengwiler, Martin (2006), Risikopolitik im Sozialstaat. Die schweizerische Unfallversicherung 1870-1970, Köln. Simon, Christian, Naturwissenschaften in Basel im 19. und 20. Jahrhundert. Die Philosopisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität, Beitrag zur Online-Publikation « 550 Jahre Universität Basel », Basel 2010; http://www.unigeschichte.unibas.ch/cms/upload/FaecherUndFakultaeten/Downloads/CSimon_NaturwissenschaftenBasel.pdf. HLS / DHS / DSS: Kinkelin, Hermann. 

(12/2014)