Ausländerinnen und Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einwandern, erhalten im 20. Jahrhundert je nach Aufenthaltsbewilligung nur einen begrenzten sozialstaatlichen Schutz. Vor allem die Saisonniers sind weitgehend von Sozialleistungen ausgeschlossen. Nach dem Zweiten Weltkrieg werden Ausländerinnen und Ausländer dank bilateraler Sozialversicherungsabkommen allmählich bessergestellt. Eine weitgehende rechtliche Gleichstellung erfahren sie erst mit der Abschaffung des Saisonnierstatuts im Jahr 2002.