Am 19. Dezember 1912 stimmte das Parlament der Schaffung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zu. Es war die erste Bundesstelle, die als «Bundesamt» bezeichnet wurde. Das BSV nahm seine Tätigkeit Anfang 1913 auf. Bis 1954 war es dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) zugeteilt, seit 1955 gehört es zum Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Von Seiten des Bundes zuständig für die meisten Zweige der Sozialen Sicherheit, ist das BSV einer der wichtigsten Akteure auf dem Gebiet der Sozialpolitik. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Sozialgesetzgebung vorzubereiten und umzusetzen sowie die ihm unterstellten Sozialversicherungszweige zu beaufsichtigen und zu koordinieren.