Zivilgesellschaftliche Organisationen
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Pro Juventute, Pro Senectute, Pro Familia, Pro Infirmis und Pro Mente SanaPrivatinitiativen stehen am Anfang dieser Stiftungen. Sie setzen sich für das Gemeinwohl ein, wobei sie der privaten Fürsorge vor der staatlichen Betreuung Priorität einräumen. -
FrauenbewegungenFrauenrechtlerinnen haben sich von Beginn an aktiv an den Debatten zum Aufbau der sozialen Sicherheit in der Schweiz beteiligt. Sie setzten sich für die Schaffung von Sozialversicherungen ein, forderten spezifische Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen, namentlich bei Mutterschaft, und bemängelten den diskriminierenden Charakter mancher Bestimmungen der Sozialgesetzgebung.
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Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG)Die Idee der sozialen Verantwortung war das Fundament der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft und weiterer Vereinigungen, die sich für die Wohlfahrt und für Sozialreformen einsetzten. Die soziale Frage sowie Bildung und Familienpolitik standen im Zentrum der Aktivitäten der SGG, die im 19. und 20. Jahrhundert eine Plattform für die sozialreformerischen Debatten des schweizerischen Bürgertums bot.
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GesundheitsligenErste Gesundheitsligen entstehen an der Wende zum 20. Jahrhundert. Sie setzen sich für die Bekämpfung von Krankheiten, die Betreuung von Patientinnen und Patienten und die Förderung von Forschung und Prävention ein.
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Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit BehinderungenMittels Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen wie Procap und vielen weiteren machen Menschen mit Behinderungen ihre Ansprüche geltend. Ihr grösstes Anliegen ist anfangs die Einführung der Invalidenversicherung, später die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen.
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Karitative OrganisationenKaritative, darunter insbesondere konfessionelle Organisationen engagieren sich seit dem Mittelalter in der Armenpflege. Im 19. Jahrhundert richten sie ihre wohltätige Arbeit auf die Bedürfnisse der Industriegesellschaft aus und übernehmen im 20. Jahrhundert wichtige ergänzende Aufgaben im Sozialstaat.