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Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Seit 2004 ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Aufsicht über die Kranken-, Unfall- und Militärversicherung zuständig. Dieser Aufgabenzuwachs stellt einen wichtigen Einschnitt in der Entwicklung des Amts dar. Seine angestammten Kompetenzen im Bereich der Gesundheitspolitik werden mit einem Schlag um einen wichtigen Zweig der Sozialen Sicherheit erweitert.

Im Bereich der Sozialen Sicherheit ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit 2004 für die Kranken-, Unfall- und Militärversicherung zuständig. Die Aufgaben des Amts umfassen dabei, der dezentralen Organisation dieser Versicherungszweige entsprechend, vor allem Aufsichtsfunktionen und die Vorbereitung der Gesetzgebung. Vorher war das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) dafür federführend – und zwar bereits seit der Einführung der Kranken- und Unfallversicherung 1912.

Bis zur Reform vom 2004 lagen die Tätigkeitsschwerpunkte des BAG im Bereich der Gesundheits- und Medizinalpolitik. Das Eidgenössische Gesundheitsamt, wie das BAG bis 1977 hiess, war bei seiner Gründung 1893 zunächst für die Umsetzung des Epidemiengesetzes, für die Lebensmittelpolizei und die Aufsicht über die Maturitäts- und Medizinalprüfungen zuständig. Hinzu kam die Verantwortung für internationale Konventionen, etwa zum Schutz vor der Cholera. Abgesehen von der Zeit zwischen 1914 und 1921, als das Amt zum Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wechselte, gehört das BAG seit seiner Gründung zum Eidgenössischen Departement des Innern. Der Aufgabenkreis des BAG nahm im Laufe des 20. Jahrhunderts stetig zu, etwa mit der Zuständigkeit für die Tuberkulosegesetzgebung (Bundesgesetz von 1928) oder in jüngster Zeit für die AIDS-Prävention. Nach der Gründung der Weltgesundheitsorganisation 1948 nahm die Zahl der internationalen Konferenzen und multi- und bilateralen Abkommen, für die das BAG verantwortlich ist, rasant zu. In jüngster Zeit führte vor allem der medizinisch-technische Fortschritt zu einem verstärkten Regulierungsbedarf, etwa in der Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin oder in der Gesundheitsförderung.

Bei der Einführung der sozialen Kranken- und Unfallversicherung nach 1912 überwog zunächst die Sorge, dass der Verwaltung das nötige versicherungsmathematische Expertenwissen zur Verfügung stand. Erwogen wurde deshalb eine Angliederung der Sozialversicherung an das Eidgenössische Versicherungsamt (später Bundesamt für Privatversicherung), nicht aber an das Eidgenössische Gesundheitsamt. Im Hinblick auf die künftige Erweiterung der Sozialversicherungszweige richteten Parlament und Bundesrat schliesslich das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als selbständiges Fachamt ein. Das BSV wurde dem EVD zugeteilt, in dessen Bereich es bis 1955 blieb. Bei der Reorganisation von BSV und BAG von 2004, die auf Initiative von Bundesrat Pascal Couchepin zustande kam, stand dagegen die Überlegung im Vordergrund, Wissen und Kompetenzen im Gesundheitsbereich künftig in einem Amt zu konzentrieren. Das BAG beschäftigt heute (2013) 615 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (351 Frauen und 264 Männer), davon sind 100 im Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung sind tätig.

> Die Krankenversicherung in Zahlen

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Website des Bundesamts für Gesundheit: www.bag.admin.ch. HLS / DHS / DSS: Gesundheitswesen.

(12/2014)