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Wenn soziale Risiken über eine Sozialversicherung gedeckt werden, bedarf es einer passenden Verwaltungsstruktur. Die darin eingebundenen Behörden verwalten die finanziellen Mittel, überprüfen Leistungsansprüche von Versicherten und sind erste Anlaufstelle für Klientinnen und Klienten. Die Verwaltung der sozialen Sicherheit kann dabei zentral oder dezentral erfolgen und stärker staatlich oder privat ausgerichtet sein. So wurde etwa die Durchführung der Militärversicherung 2005 an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) angebunden, die als selbständiges Unternehmen agiert; die Aufsicht hingegen üben weiterhin zwei Bundesstellen aus. Die einzelnen Sozialversicherungsträger stehen unter staatlicher Aufsicht und unter Beobachtung der Öffentlichkeit.