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Für die Schweiz ist die Verflechtung zwischen öffentlichen und privaten Akteuren im Bereich der sozialen Sicherung kennzeichnend. Viele Versicherungskassen sind historisch als privatrechtliche Organisationen entstanden und opponierten häufig gegen staatliche Interventionen im Bereich der sozialen Sicherheit. In der Krankenversicherung besteht zwar seit 1996 ein Obligatorium für die gesamte Bevölkerung, die ausführenden Krankenkassen sind aber oft private Einrichtungen. Stärker staatlich geprägt ist der Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Hier verwalten die Ausgleichskassen die finanziellen Mittel der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO); sie nehmen zudem für die Arbeitslosenversicherung (ALV) die Beiträge ein. Es existieren sowohl staatliche wie auch private Ausgleichskassen (Verbandsausgleichskassen). Demgegenüber sind die Vorsorgeeinrichtungen in der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen) in der Regel private Einrichtungen.