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Die Sozialversicherungen sind verschiedenen Bundesämtern zugeordnet. Im Bereich der sozialen Sicherheit spielen die Bundesämter eine wichtige Rolle bei der Gesetzesentwicklung und Gesetzgebung. Mit dem Ausbau des Sozialstaats im 20. Jahrhundert nahm ihre Bedeutung kontinuierlich zu. Gleichzeitig erhöhten sich Aufwand und Kompetenzen der Ämter. Entsprechend stiegen auch die personellen Ressourcen stetig an. Die Bundesämter veröffentlichen Vollzugsverordnungen, mit denen die Organe der Sozialversicherungen über die korrekte Umsetzung der Gesetze angewiesen werden, und bekleiden Aufsichtsfunktionen. Unter den Bundesämtern ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) der wichtigste Akteur im Bereich der sozialen Sicherheit. Dem BSV sind die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) unterstellt. Früher war das BSV auch für die Kranken- und Unfallversicherung zuständig, die seit 2004 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) angegliedert ist. Die Arbeitslosenversicherung fällt in den Zuständigkeitsbereich des heutigen Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).