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Die föderalistische Struktur der Schweiz hat zur Folge, dass sozialstaatliche Verantwortungen oft auf kantonaler oder kommunaler Ebene verankert sind und die entsprechenden Einrichtungen sehr unterschiedlich gestaltet sein können. Dies trifft insbesondere auf die Sozialhilfe zu, die von kantonalen Sozialhilfegesetzen und kommunalen Sozialämtern geprägt ist. Auch die Vielfalt an privaten Einrichtungen kennzeichnet den sozialstaatlichen Föderalismus, etwa im Bereich der Erziehungsheime und -anstalten. Viele private Einrichtungen gehen historisch auf religiöse oder philanthropische Motive zurück. Auch wenn private Initiativen im Zuge des Ausbaus des Sozialstaats an Relevanz eingebüsst haben, so sind sie bis heute ein wichtiger und einflussreicher Bestandteil der sozialen Sicherheit in der Schweiz.