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Arbeitslose

Die Lage der Arbeitslosen, die auf einen Lohn angewiesen sind, verändert sich im Laufe des 20. Jahrhunderts infolge der Wandlungen in der Arbeitslosenpolitik stark. Die Arbeitslosigkeit wirkt sich jedoch je nach Alter, Geschlecht oder Nationalität unterschiedlich aus.

Arbeitslose Arbeiterinnen und Arbeiter zu Beginn des 20. Jahrhunderts

Vor der Schaffung der ersten Arbeitslosenkassen am Ende des 19. Jahrhunderts bedeutete Arbeitslosigkeit Armut. Die Betroffenen wurden von der Familie, privaten wohltätigen Organisationen oder der staatlichen Fürsorge unterstützt. Die ersten Arbeitslosenkassen waren hauptsächlich gewerkschaftlich getragen und versicherten vor allem die Arbeiter. Die Arbeiterinnen waren zwar nicht explizit ausgeschlossen, aber anteilsmässig in geringerer Zahl versichert als die Männer. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts machten die Versicherten beiden Geschlechts aber immer noch eine kleine Minderheit aus und umfassten weniger als ein Zehntel der Erwerbsbevölkerung.

Höhe und Dauer der Hilfsleistungen waren durch die finanziellen Mittel der Gewerkschaftskassen begrenzt, die ohne staatliche Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge auskommen mussten und nur über Mitgliederbeiträge Einnahmen erzielten. 1918 entsprachen die von der wichtigsten Arbeitslosenkasse, jener des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverbands (SMUV), entrichteten Taggelder weniger als der Hälfte des Tageslohnes eines Uhrenarbeiters – und das, obwohl Lebensmittel, Kleider und Miete über zwei Drittel des Budgets einer Arbeiterfamilie ausmachten. Ausserdem war die Entschädigung zeitlich sehr begrenzt. Die Dauer der vom SMUV gewährten Entschädigung lag zwischen 30 Tagen für Personen, die seit mindestens einem Jahr Mitglied waren, und höchstens 50 Tagen für Personen, die mehr als zehn Jahre lang Beiträge entrichtet hatten. Die Arbeitslosen wurden somit von ihrer Kasse höchstens zwei Monate lang unterstützt. Danach mussten sie allein zurechtkommen oder Hilfe bei der staatlichen Fürsorge beantragen. Im Gegensatz zur Fürsorge, die vom guten Willen der Behörden abhing, war die Arbeitslosenentschädigung ein Recht, wobei allerdings die Möglichkeit, Entscheide der Kassen anzufechten, beschränkt oder je nach Kanton gar nicht vorhanden war.

Die Arbeitslosen wurden regelmässig kontrolliert: Sie mussten ihre Arbeitslosenkarte täglich stempeln lassen, die Gründe für ihre Arbeitslosigkeit angeben und jede Stelle annehmen, die, was die branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen anbelangte, als zumutbar galt. Arbeitslosen, die nicht bei der Kasse erschienen oder eine Stelle ablehnten, wurden die Taggelder gestrichen.

Schliesslich organisierten sich die Arbeitslosen in einer Arbeiterbewegung, um einen besseren Schutz zu fordern. Es wurden Demonstrationen organisiert, so zum Beispiel 1922 in Neuenburg gegen die Kürzung der Unterstützung für Arbeitslose.

Arbeitslosigkeit während der Krise der 1930-er Jahre

Der massive Stellenabbau während der Krise der 1930er-Jahre (1932-1937) und die von Bund und Kantonen getroffenen Massnahmen, um dessen Auswirkungen abzufedern und den sozialen Protest im Rahmen zu halten, trugen zu einer spezifischen Auseinandersetzung mit der Arbeitslosigkeit bei.

Arbeitslose, die eine Entschädigung erhielten, befanden sich in einer sehr misslichen wirtschaftlichen Lage, denn die Kassen gewährten damals höchstens 60 Prozent des versicherten Verdienstes über einen Zeitraum von 90 Tage. Ausserdem war weniger als ein Drittel der Erwerbsbevölkerung bei einer Kasse versichert und hatte somit Anspruch auf eine Entschädigung. Arbeitnehmerinnen waren anteilsmässig in geringerer Zahl versichert als Arbeitnehmer und mussten Formen von Teilarbeitslosigkeit, also Kürzungen der Arbeitszeit und des Einkommens, hinnehmen, die von den Kassen oft nicht entschädigt wurden. Ein Teil der migrierenden Arbeitskräfte, insbesondere die Saisonarbeiter, waren von der Versicherung ausgeschlossen.

Von der Versicherung ausgeschlossene Arbeitslose wie auch jene, die ihren Anspruch ausgeschöpft hatten oder mit den tiefen Taggeldern der Kassen nicht leben konnten, erhielten Unterstützung durch Notmassnahmen der Gemeinden, Kantone und Privatorganisationen. Die Gemeinden eröffneten Schlafsäle und Kantinen für Arbeitslose. Es wurden Baustellen geschaffen, um verheirateten Arbeitslosen Arbeit zu geben. Arbeitslose wurden also mittels spezifischer Massnahmen nach dem Vorbild der Armenhilfe betreut.

Zu diesen Massnahmen kam eine Politik der beruflichen Umorientierung hinzu. Arbeitslose – Uhren-, Metall- und Bauarbeiter – wurden ermutigt, Stellen in anderen Sektoren, namentlich in der Landwirtschaft, anzunehmen und in von der Arbeitslosigkeit weniger betroffene Regionen zu ziehen. Arbeitslose Frauen aus der Uhren- oder Textilindustrie wurden dazu angeregt, als Hausangestellte zu arbeiten, oft zu tieferen Löhnen als in der Fabrik.

In den 1930-er Jahren entstanden Arbeitslosenausschüsse zur Vertretung der Interessen derjenigen, die ihre Stelle verloren hatten und besseren Schutz forderten. Sie entwickelten sich in Zusammenarbeit, aber auch im Streit mit den gewerkschaftlichen Organisationen, welche die politische Reichweite dieser Bewegung eindämmen wollten, da deren Forderungen von einem Teil der Arbeiterführer als zu radikal erachtet wurden.

Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung von 1982 

Die Einführung einer obligatorischen Versicherung im Jahr 1976 stellte eine bedeutende Veränderung dar: Am Ende des Jahrzehntes waren fast alle Arbeitnehmenden gegen Arbeitslosigkeit versichert – zehn Jahre zuvor hatte dieser Anteil noch weniger als ein Fünftel betragen. Das bedeutet, dass nun deutlich mehr Menschen bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wie sah es mit den Leistungen der Versicherung aus?

Das 1982 verabschiedete Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) brachte keine bedeutenden Veränderungen in Bezug auf den Prozentsatz des versicherten Lohnes: Verheiratete erhalten bis heute 80 Prozent des versicherten Verdienstes, die übrigen Versicherten 70 Prozent. Die Einkommenseinbusse ist somit markant. Es bestehen grosse Unterschiede zwischen den Arbeitslosen, da die Versicherung Einkommensungleichheiten beibehält. 2013 ist die maximale Entschädigung auf 8'400 Franken pro Monat festgesetzt, während der Medianlohn bei 5500 Franken liegt. Es gibt keine Untergrenze für die Entschädigung, so dass manche Arbeitslose unter die Armutsgrenze abrutschen und Ergänzungen von der Sozialhilfe erhalten.

Die Dauer der Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Ungleichheitsfaktor. 1982 hatte eine Person, die mindestens 18 Monate lang Beiträge entrichtet hatte, Anspruch auf 250 Taggelder (2013: 400 Taggelder). Nach Ablauf dieser Frist haben Arbeitslose kein Einkommen mehr. Sobald sie ihr allfälliges Vermögen aufgebraucht haben, müssen sie Sozialhilfe beantragen.

Arbeitslose sind verpflichtet, eine Stelle zu suchen und zumutbare Arbeit anzunehmen. Sie müssen einen schriftlichen Beweis für die Stellensuche erbringen. Monatliche Gespräche bei einem Stellenvermittlungsberater ersetzen das tägliche oder wöchentliche Stempeln. Mit dem AVIG von 1982 wurden Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt entwickelt. Das neue Gesetz läutete den Beginn einer Aktivierungspolitik ein, die sich in den 1990er-Jahren verstärkte. Eine Verweigerung gegenüber Beschäftigungsmassnahmen – Praktika, subventionierte Stellen, Kurse – führt zu Sanktionen, was sich in der Streichung von Taggeldern äussert.

Während der Krise der 1970er-Jahre (1975-1979) entstanden, wie schon in den 1930er-Jahren, lokale Arbeitslosenkomitees. Weitere solche Komitees wurden in den 1980er und 1990er Jahren gegründet. Sie boten individuelle Hilfe und vertraten kollektive Forderungen. Formal unabhängig organisiert wurden sie teilweise von Gewerkschaften oder kirchlichen Organisationen unterstützt. Die lokal verankerten Komitees schlossen sich zu nationalen Organisationen zusammen, hauptsächlich um bei nationalen Gesetzgebungsprozessen ihre Stimme einzubringen. Politisch setzten sie sich für weniger Kontrollen und gegen Leistungskürzungen ein. 1997 kämpften sie mit Erfolg gegen geplante Taggeldkürzungen. Die Stimmbevölkerung lehnte in einer Referendumsabstimmung das Vorhaben knapp ab. Aus den Komitees gingen während der Krise der 1990er-Jahre Arbeitslosenberatungsstellen hervor. Einige davon existieren bis heute und werden von staatlichen Institutionen subventioniert.

Seit der Wirtschaftskrise der 1990er-Jahre verzeichnet die Statistik jährlich 3 bis 4 Prozent Arbeitslose in der Erwerbsbevölkerung. Von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung besonders betroffen sind Jugendliche, Migranten und Migrantinnen sowie Frauen im Allgemeinen.

Eine neue Sozialversicherung für ältere Arbeitslose

Die 2021 eingeführten Überbrückungsleistungen sind die jüngste Sozialversicherung der Schweiz. Die Überbrückungsleistungen wurden für Personen geschaffen, die kurz vor der Pensionierung ihre Arbeitsstelle verlieren und schliessen damit eine Lücke im System der Sozialversicherungen. Sie sichern Menschen ein Einkommen, die von den Arbeitslosenversicherungen ausgesteuert wurden, also keine Arbeitslosenentschädigungen mehr erhalten, auch wenn sie keine Anstellung finden können. Damit soll die Verschlechterung der Altersvorsorge von Betroffenen verhindert werden, die zuvor im Falle von Arbeitslosigkeit ihre AHV-Rente vorbeziehen oder ihr Vermögen oder Pensionsguthaben frühzeitig aufbrauchen mussten. Die Überbrückungsleistungen stellen gemessen an den Ausgaben die kleinste Sozialversicherung in der Schweiz dar. Die Leistungen werden entgegen dem gängigen Versicherungsprinzip nicht über Lohnbeiträge, sondern direkt vom Bund finanziert. Die Kantone sind für die Durchführung und Auszahlung zuständig.

> Die Arbeitslosenversicherung in Zahlen

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Tabin Jean-Pierre, Togni Carola (2013), L’assurance chômage en Suisse, Lausanne; Guex Sébastien et al. (dir.) (1996), Arbeitslosigkeit. Le chômage, Traverse, Zeitschrift für Geschichte, Revue d’histoire, 2 ; Lafontant Chantal, Millet Jacqueline (1996), Arbeite wer kann ! Travaille qui peut !, Lausanne; Perrenoud Marc (1995), Entre la charité et la révolution. Les Comités de chômeurs face aux politiques de lutte contre le chômage dans le canton de Neuchâtel lors de la crise des années 1930, in: Batou Jean, Cerutti Mauro, Heimberg Charles (dir.), Pour une histoire des gens sans Histoire. Ouvriers exclues et rebelles en Suisse 19e-20e siècles, Lausanne, 105–120; Auderset Patrick, Pizzolato Letizia (2011), Défendre les droits des chômeuses et des chômeurs : l’exemple de l’ADC Lausanne (1992-2010), Cahiers d’histoire du mouvement ouvrier, 27, 65-92; Zahn Anina (2021), Wider die Verunsicherung. Arbeitslosenkomitees in der Schweiz, 1975–2002, Zürich. HLS / DHS / DSS: Arbeitslosigkeit. 

(07/2024)