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Familienergänzende Kinderbetreuung

Kinderbetreuung ist in der Schweiz traditionell Privatsache. Im 20. Jahrhundert orientieren sich Gesellschaft und Politik am bürgerlichen Familienmodell mit dem Mann als Alleinernährer und der Frau als Mutter und Hausfrau. Das Angebot an ausserfamiliären, meist privat geführten Betreuungsstrukturen ist beschränkt. Erst ab den 1970er Jahren steigt der politische Druck, Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden.

Krippen als Notbehelf für arbeitende Mütter

Die Einrichtung von ausserfamiliären Betreuungsstrukturen hing eng mit der Entwicklung von weiblicher Erwerbsarbeit zusammen. Das bürgerliche Familienmodell sah um 1900 eine klare Rollenverteilung vor: Die Frau war für den Haushalt und die Kinderbetreuung zuständig, der Mann für das Familieneinkommen. Dieses Modell war jedoch für breite Bevölkerungsschichten wirtschaftlich nicht praktikabel. Um 1870 waren über die Hälfte der Frauen erwerbstätig, die meisten gehörten den Arbeiter- und Unterschichten an.

Eine Möglichkeit der ausserfamiliären Betreuung von Kindern waren Schulen. Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verbreitete sich die Idee von Kleinkinderschulen und Kindergärten. Diese Institutionen waren Massenbetriebe, in denen bis zu 150 Kindern von einer Person betreut wurden. 1844 bestanden in der Schweiz 127 solcher Schulen für Kinder zwischen 3 und 5 Jahren. Im Tessin hatte die Idee einer ganztägigen Kleinkinderbetreuung in einem 1844 erstmals gegründeten „Asilo infantile“ Rückhalt. 1874 wurde in der Schweiz die Primarschulpflicht eingeführt. Allerdings war das Bildungswesen uneinheitlich und die Kantone nicht verpflichtet, öffentliche Schulen für alle Kinder einzurichten. So variierte der tatsächliche Schulbesuch stark. Insbesondere in landwirtschaftlich oder industriell geprägten Gemeinden waren Ganzjahresschulen die Ausnahme. 

Erste ergänzende private Betreuungsangebote entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In mehreren Städten der Schweiz gründeten Privatpersonen aus dem philanthropischen Bereich zwischen Mitte und Ende des 19. Jahrhunderts Krippen und Horte, meist in Arbeiterquartieren gelegen. Krippen betreuten Kinder im Vorschulalter, Kinderhorte boten eine Tagesaufsicht für schulpflichtige Kinder in Randzeiten und in den Schulferien an. Diese waren in der Regel Wohltätigkeitsangebote von bürgerlichen Gesellschaften. Sie wurden auf private Initiative hin durch Frauenvereine, philanthropischen und religiöse Vereine, Ärzten oder Pfarrern gegründet und geleitet. Auch Interessensvereine von Arbeitgebern gründeten in bestimmten Arbeiterquartieren Krippen. Die erste Krippe wurde in Basel (1870) gegründet, weitere entstanden nach deutschem und französischem Vorbild im selben Jahrzehnt in Lausanne, Genf, Neuenburg, Vevey, Bern, Schaffhausen und La Chaux-de-Fonds. In den nächsten Jahrzehnten kamen weitere Krippen in anderen oder denselben Städten hinzu. 

Das Angebot richtete sich an Arbeiterfamilien, bei denen beide Elternteile aus Verdienstgründen arbeiten mussten. Der Andrang auf die Angebote war gross. Viele Kinder mussten aus Platzgründen abgewiesen werden. Aufnahmebedingungen hingen jedoch nicht nur von der Aufnahmekapazität ab. Die Krippen folgten dem Ideal der bürgerlichen Familie und stellten an die Familie moralische Anforderungen. Viele Krippen lehnten beispielsweise Kinder von unverheirateten Frauen ab und die Kinder mussten sauber abgegeben werden. Auch in den Krippen selbst war der Fokus auf Hygiene und Pflege gerichtet. Als Wohltätigkeitsangebote sollten Krippen die Kinder von arbeitenden Müttern vor einer angeblichen Verwahrlosung und mangelnder Hygiene schützen. Neben diesen Aufgaben hatten die Krippen in ihren Anfangsjahren keine pädagogischen Aufgaben. 

Diese beschränkten Aufgaben waren auch der Funktion der Krippe in ihren Anfangszeiten geschuldet. Krippen waren für eine begrenzte biografische Phase als Überbrückung für arbeitende Mütter gedacht. Die bürgerlichen Anbieterinnen und Anbieter hofften, dass alle Mütter irgendwann nicht mehr arbeiten müssten. Krippen wurden damit als Angebot einer notwendigen Tagesaufsicht angesehen.

Staatliche Subventionen spielten im 19. Jahrhundert für die Finanzierung der Krippen eine untergeordnete Rolle. Die meisten Krippen waren auf Spenden angewiesen. Arbeitgeber knüpften ihre Unterstützung an Bedingungen wie die Anpassung der Öffnungszeiten an die Arbeitszeiten der naheliegenden Fabriken. Auch die Familien mussten einkommensunabhängige Beiträge entrichten, die für einige Fabrikarbeiterinnen zu hoch waren, so dass zum Beispiel in Zürich in den ersten Jahren hauptsächlich Kinder aus Handwerkerfamilien betreut wurden. 

Bürgerliche Familien beschäftigten in der Regel Kindermädchen oder Ammen, die einen grossen Teil der Betreuungsarbeit von Kindern, übernahmen. Kindermädchen waren in städtischen bürgerlichen Haushalten für die alltägliche Pflege und Sorge zuständig. Dadurch entstanden oft enge Beziehungen; für diese Kinder war das Kindermädchen oft wie eine zweite Mutter. Auch Dienstmädchen, die aus der aus der ländlichen und städtischen Unterschicht stammten, übernahmen verschiedene Aufgaben im Haushalt. Um 1910 waren 88‘000 Dienstmädchen in Haushalten der Oberschicht beschäftigt. Die Ehefrau kümmerte sich um die Organisation des Haushaltes und repräsentative Aufgaben. 

Familie als Privatangelegenheit und die Absenz von ausserfamiliären Betreuungsstrukturen

Das Ende 19. Jahrhundert stark verbreitete Hausfrauenideal wies Frauen den häuslichen Bereich der Hausarbeit und Kinderbetreuung zu. So sank nach dem Ersten Weltkrieg bis in die 1940er Jahre die Erwerbsquote von Frauen stetig. Das bürgerliche Familienideal mit der Frau als Mutter und Hausfrau und dem Mann als Alleinernährer wurde von einer breiter werdenden Mittelschicht gelebt und wurde auch für Arbeiterfamilien, in denen die meisten Mütter arbeiteten, zum Modell. 

Die Übertragung für die Verantwortung für Kinder und den Haushalt an die Mütter führte zu einer äusserst langsamen Entwicklung an ausserfamiliären Betreuungsangeboten. Der Rückgang der weiblichen Erwerbsarbeit während wirtschaftlichen Rezessionen hatte zudem Folgen für das Krippenwesen. So erreichte die statistisch gemessene weibliche Erwerbsarbeit 1941 mit 35% einen historischen Tiefstand, wobei in Familienbetrieben oder in Teilzeit arbeitende Frauen oftmals keinen Eingang in die Statistiken fanden. In der Folge ging die Anzahl betreuter Kinder in der Wirtschaftskrise der 1930er-Jahre deutlich zurück. Auch politisch spielte das Angebot von ausserfamiliären Betreuungsangeboten keine Rolle. Diese wurden in den familienpolitischen Diskussionen der 1930er und 1940er Jahren weitgehend ausgeklammert. Der 1945 angenommene Familienschutzartikel forderte Familienzulagen und eine Mutterschaftsversicherung, nicht aber die Schaffung von Institutionen wie Kinderstätten oder Ganztagesschulen, die die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Erwerbsarbeit gefördert hätte.

Das Angebot an ausserfamiliären Betreuungsangeboten in der Schweiz war im internationalen Vergleich schmal. Befragungen Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre zeigten, dass nur ein sehr kleiner Teil der Kinder erwerbstätiger Mütter familienexterne Betreuungsangebote in Anspruch nehmen konnten. Die Anzahl der ausserfamiliären Betreuungsangebote variierte je nach Ort stark. So gab es in einigen Gemeinden gar keine Angebote, die meisten finden sich in Städten und industriell geprägten Gemeinden. Angesichts des fehlenden Angebots suchten die meisten Familien familieninterne Lösungen der Kinderbetreuung. Insbesondere Grossmütter spielten eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Kindern berufstätiger Mütter. Viele Kinder, insbesondere jene im schulpflichtigen Alter, waren für einen bestimmten Zeitraum auch unbeaufsichtigt.Kinder von Familien mit instabilen ökonomischen Verhältnissen wurden zum Teil fremdplatziert.

Eine von den Gemeinden angebotene Möglichkeit bestand jedoch bei Krankheit der Mutter, nicht jedoch des Vaters. Von Gemeinden und privaten Vereinen organisierte Hauspflegerinnen sprangen ein, wenn Mütter infolge von Krankheit oder einer Geburt ihren Betreuungspflichten nicht nachkommen konnte. Sie betreuten die Kinder, kochten, machten die Wäsche und pflegten die kranke Frau.

Arbeitsmigration und die Einrichtung von Asili

In den 1960er Jahren wurde viele neue Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Betreuung der Kinder von ausländischen Arbeitnehmerinnen, geschaffen. Hauptsächlich zu Beginn der Nachkriegszeit und für Branchen wie die Textilindustrie konzentrierte sich die Rekrutierung von Arbeitskräften stark auf ausländische Frauen, für ihre Kinder mussten Angebote der ausserfamiliären Betreuung geschaffen werden. 

Zum einen machten nun bei dem bestehenden Angebot Kinder ausländischer Arbeitskräfte einen wachsenden Anteil der betreuten Kinder aus. So stammten bei den vom Zürcher Frauenverein geleiteten Krippen 1964 zwei Drittel bis vier Fünftel der Kinder aus ausländischen Familien. Zum anderen baute der italienische katholische Missionarsorden (Missione Cattolica Italiana) sogenannte Asili auf. Geleitet wurden sie von italienischen Nonnen oder Kindergärtnerinnen. Ihr Ziel war, Kinder von italienischen Arbeiterfamilien zu betreuen. Die Einrichtungen waren wochentags geöffnet, in ihnen wurde Italienisch gesprochen, die Kinder sollten ihre Verbindung zu Italien beibehalten. Generell waren die Asili Kinderkrippen, es wurden aber auch Kinder bis zu 12 Jahren betreut. 

In dieser Zeit wuchs das Angebot an Krippen an: So zählte der Schweizerische Krippenverband 1946 62 Mitglieder, die Zahl wuchs bis 1961 auf 90  und bis 1978 auf 170 Mitglieder an.

Tagesmütterbewegung und neue pädagogische Konzepte

Ab den 1970er Jahren veränderte sich das Angebot von ausserfamiliären Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Der Grund war einerseits die gestiegene Erwerbsarbeit von Frauen und insbesondere auch von Müttern, andererseits forderte die Frauenbewegung vermehrt Betreuungsmöglichkeiten. Viele der neuen Angebote waren von Frauenvereinen organisiert, nahmen neue pädagogische Konzepte auf und wandten sich gegen die Krippen, die bloss die Aufsicht der Kinder zum Ziel hatten.

Ab 1973 breitete sich mit dem Tagesmütter-Modell ein neues Konzept der Kinderbetreuung aus. Die Gründung von Tagesmüttervereinen zielte einerseits auf eine Ergänzung des knappen Angebots der Betreuungsmöglichkeiten, andererseits nahmen sie auch Kritik an den Krippen auf. Alternative Kreise sahen diese als bürgerliche Indoktrinationsanstalten an, und weite Bevölkerungskreise kritisierten die Krippen als «Massenbetriebe» ohne ausgebildetes Personal. Tagesmütter sollten ein individuelleres Betreuungsangebot mit Mitbestimmungsmöglichkeit der Eltern ermöglichen. Es waren Eltern und zukünftige Tagesmütter, Frauenorganisationen oder Sozialdienste, die Tagesmüttervereine gründeten, hauptsächlich in städtischen Einzugsgebieten. Nach 1973 wuchsen die Tagesfamilienorganisationen rasch an. 1988 bestanden bereits 74 solche Vereine. 

Die in den 1970er Jahren erfolgten Bestrebungen zur nationalen Harmonisierung des Schuleintritts und der Schuldauer, ermöglichten vermehrt die Erwerbstätigkeit von Müttern. Forderungen von Frauenbewegungen zielten jedoch auf eine weitergehende Reformierung des Schulsystems: Ganztagesschulen stellten eine Möglichkeit flächendeckender ausserfamiliärer Kinderbetreuung dar. Die Kantone ermöglichten erste Versuche, diese mussten jedoch von Lehrpersonen und Eltern durchgeführt werden. In Basel, Bern und Zürich entstanden in den 1970er und 1980er Jahren Tagesschulvereine. 1982 empfahl gar eine eidgenössische Arbeitsgruppe in einem Bericht über die schweizerische Familienpolitik den Ausbau von familienergänzenden Einrichtungen mit einer damit einhergehenden Reform der Schulorganisation, jedoch ohne politische Konsequenzen.

Unter dem Eindruck der Forderungen von Frauenbewegungen, Schulreformen und der Diskussion neuer pädagogischer Konzepte wandelte sich auch die Vorstellungen der Funktion einer Krippe. War die Krippe bis anhin hauptsächlich als Notbehelf für Mütter, die notwendigerweise arbeiten müssen, gedacht, wurden Krippen vermehrt als pädagogisch sinnvolle, familienergänzende Massnahme angesehen. Die pädagogische Ausbildung des Krippenpersonals, meistens Frauen, erhielt eine höhere Bedeutung. Vermehrt wurden Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen angestellt. Die Krippen wandelten sich von Hütediensten in professionell betreute Erziehungs- und Spielorte. Die veränderte Vorstellung der Krippen zeigte sich auch in ihrer Umbenennung zu den Kindertagesstätten, kurz Kita.

Staatliche Verantwortung und Kitas als professionelle Dienstleistung 

Trotz eines Ausbaus war das Angebot nach wie vor knapp: 1988 wurden rund 22 000 Betreuungsplätze in der ganzen Schweiz gezählt, was rund 10% aller Säuglinge, Kleinkinder und Kinder entsprach. Erst ab 1990, als es in der Schweiz zu einem Geburtenrückgang kam, reagierte die eidgenössische Politik. Es wurde deutlich, dass es politische Massnahmen um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, brauchte. Verschiedene Kantone verabschiedeten nun Gesetze zur Förderung von Krippen. 

Die ausserfamiliären Betreuungsangebote wurden nun professionalisiert oder befinden sich im Prozess der Professionalisierung. Viele private Vereine wurden von Städten und Gemeinden übernommen. Die italienischsprachigen Asili beispielsweise wurden 2000 in die staatliche Verantwortung überführt. 2000 wurde die Notwendigkeit von Betreuungsangeboten bundesweit anerkannt: Eine parlamentarische Initiative setzte eine Anstossfinanzierung von 200 Millionen Franken für familienergänzende Betreuungsmassnahmen durch. Die Finanzierung zielte auf drei Arten von Angeboten: Kinderkrippen, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuungsangebote. Das Gesetz trat 2003 in Kraft, bis 2018 unterstützte es die Schaffung von 57 400 neuen Betreuungsplätzen. Statistische Erhebungen von 2017 zeigen, dass in der Schweiz rund 33% aller Familien ihre Kinder in einer Einrichtung oder von Tageseltern betreuen lassen.

Seit 2018 unterstützt der Bund Kantone und Gemeinden finanziell, wenn diese ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen. Bis Ende 2021 reichten 14 Kantone ein Gesuch zur Finanzhilfe ein. Dieses Impulsprogramm, mit dem der Bund die Kantone unterstützte, läuft 2024 wieder aus. Bestrebungen wurden aufgenommen, um dieses Projekt in ein dauerhaftes Gesetz umzuwandeln.

Trotz Ausbau herrscht bis heute ein Mangel an ausserfamiliären Betreuungsmöglichkeiten. Eine Elternbefragung aus dem Jahr 2017 ergab, dass rund 20% der Kinder im Vorschulalter wie auch im Schulalter nicht in gewünschtem Umfang betreut werden konnten. So arbeiten die meisten Mütter nach wie vor Teilzeit, oft die einzige Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Mütter übernehmen nach wie vor den weitaus grösseren Teil der Kinderbetreuung als Väter.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Sutter, Gaby: berufstätige Mütter. Subtiler Wandel der Geschlechterordnung in der Schweiz (1945-1970), Zürich 2005 (Chronos Verlag); Schärer, Michèle ; Zottos, Eléonore : A petit pas. Histoire des crèches à Genève 1874-1990, Lausanne 2014 (Antipodes); Falk, Francesca : Gender Innovation and Migration in Switzerland, 2018 (Palgrave Mc Millan) ; Crotti, Claudia: Von der Teilzeit- zur Ganztagesbetreuung? Die Zeitpolitik von Kindergarten, Vor- und Grundschule in der Schweiz, in: Hagemann, Karen; Jarausch, Konrad h.: Halbtags oder Ganztags? Zeitpolitiken von Kinderbetreuung und Schule nach 1945 im europäischen Vergleich, Weinheim und Basel 2015 (Beltz Juventa); GFZ – Gemeinnütziger Frauenverein Zürich (Hrsg.): Kinderbetreuung im Wandel. Gemeinnütziger Frauenverein Zürich GFZ – Worauf Familien zählen. Seit 1885. Zürich 2010 (Orell Füssli). HLS / DHS / DSS: Familie, Kindheit, Kinderarbeit, Schulwesen, Hauspflege, Gesinde, Hausarbeit, Geschlechterrollen

(07/2024)