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Zahlen und Statistiken

In der Geschichte der Sozialen Sicherheit spielen Zahlen eine wichtige Rolle. Als Statistiken und Prognosen veranschaulichen sie langfristige Entwicklungstendenzen, geben Auskunft über Einnahmen und Ausgaben der Sozialwerke, waren aber oft auch Ausgangspunkt politischer Kontroversen. Zahlen bilden die Wirklichkeit nicht einfach ab; sie bestimmen auch die Art und Weise, wie sozialen Verhältnisse wahrgenommen und interpretiert werden. Ebenso liefern sie Argumente für oder gegen gesellschaftliche und politische Veränderungen. Dieser Bereich präsentiert wichtige Kennzahlen über die Entwicklung der Sozialen Sicherheit in der Schweiz. Zugleich erinnert er an bedeutende sozialpolitische Kontroversen, in denen es um die Berechnung und Auslegung von statistischen Daten ging.

Die in diesem Abschnitt präsentierten Zahlen und Statistiken zeigen die Entwicklung der Sozialen Sicherheit in der Schweiz über einen längeren Zeitraum auf. Ausgewählt wurden Zahlenreihen, mit denen sich die Facetten dieser Entwicklung über eine Generation, ein halbes Jahrhundert oder sogar über das ganze Jahrhundert verfolgen lassen. Die Statistiken bilden die Risiken ab, die in den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherheit versichert sind, erfassen die Vielfalt der zuständigen Institutionen und geben einen Überblick über die Kosten der Sozialen Sicherheit sowohl nach Wirtschaftszweigen als auch insgesamt.

Diese Aspekte werden für die sechs auf dieser Seite thematisierten «Risiken» oder Zweige der sozialen Sicherheit beleuchtet: Altersvorsorge, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Invalidenversicherung sowie Erwerbsausfall und Mutterschaft. Das Thema soziale Fürsorge wird indirekt behandelt.

Wer seine Kenntnisse über die quantitative Entwicklung der sozialen Sicherheit in der Schweiz vertiefen möchte, kann die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik (SVS) und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) konsultieren, die seit Ende der 1990er-Jahre jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht werden. Die seit 2003 vom Bundesamt für Statistik erarbeitete Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) liefert ebenfalls ausführliche historische Zahlenreihen.

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft ist heute auf Bundesebene zuständig für die Arbeitslosenversicherung und den Schutz der Arbeitsbedingungen. Es umfasst das ehemalige Bundesamt für Gewerbe, Industrie und Arbeit, das zu den zentralen Akteuren in der Geschichte der Sozialen Sicherheit gehört.

Was die Aufgabenverteilung auf Bundesebene anbelangt, unterscheidet sich die Arbeitslosenversicherung (ALV) seit jeher von den übrigen Zweigen der Sozialen Sicherheit. Verwaltungsgeschichtlich ist die ALV eng mit der Regulierung des Arbeitsmarkts und dem Schutz der Arbeitsbedingungen verbunden. Heute ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für die Rechtssetzung und den Vollzug im Bereich der ALV zuständig, während die übrigen Sozialwerke in den Aufgabenkreis des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und – seit 2004 – des Bundesamts für Gesundheit (BAG) fallen. Wie seine Vorläuferorganisationen ist das SECO Teil des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements.

Das SECO entstand 1998/99 aus einer Fusion des Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) und des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI). Für die Geschichte der Sozialen Sicherheit ist vor allem das BIGA von grosser Bedeutung. Während Jahrzehnten gehörte es zu den zentralen staatlichen Akteuren im Bereich der Arbeitslosenversicherung und des Arbeiterschutzes. Das BIGA entstand 1929 aus einer Zusammenlegung, bei der die ehemalige Abteilung für Gewerbe und Arbeit sowie das Eidgenössische Arbeitsamt verschmolzen wurden. Ziel der Reorganisation war es, die sachverwandten Aufgaben der beiden Amtsstellen zu bündeln. Seit seiner Gründung 1920 bildete das Eidgenössische Arbeitsamt auf Schweizer Seite das Relais zur Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Zu seinen Aufgaben gehörte insbesondere die Erhebung statistischer Daten über die Arbeitsverhältnisse und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Hinzu kamen Aufgaben im Bereich des Arbeitsrechts. Die Förderung des Arbeitsnachweises und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gehörten stattdessen zu den Aufgaben der Abteilung für Gewerbe und Arbeit. Dieser angegliedert waren auch die Fabrikinspektorate, die seit 1877 die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrollierten. Zudem war sie zuständig für die Berufsbildung.

Da das Arbeitslosenversicherungsgesetz von 1924 ein Rahmen- und Subventionsgesetz war und keine obligatorische Versicherung vorsah, bestanden die Aufgaben des BIGA in diesem Bereich vor allem aus Aufsichts- und Kontrollfunktionen. Dazu gehörte die Anerkennung und finanzielle Kontrolle der privaten Kassen, die Bundesbeiträge erhielten. Hinzu kam ab 1942 die Festsetzung der Prämien für den neu geschaffenen Kassenausgleichsfonds der Lohn- und Verdienstersatzordnung (EO). Federführend betreute das BIGA die Revision des Arbeitslosengesetzes von 1951 sowie die Vorbereitung des Versicherungsobligatoriums nach der Rezession 1973/74. Im Hinblick auf dessen Einführung wurde die Sektion für Arbeitslosenversicherung 1978 zu einer Abteilung aufgestockt. Da auch das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz, das 1984 in Kraft trat, eine dezentrale Durchführung der Versicherung vorsah, konnte der Verwaltungsapparat weiterhin relativ schlank gehalten werden. Seit 1999 ist die Abteilung Arbeitslosenversicherung Teil der Direktion für Arbeit innerhalb des SECO, die ebenfalls für die Regulierung der Arbeitsbedingungen zuständig ist. Von den 103 Frauen und 161 Männer, die heute (2013) in der Direktion tätig sind, arbeiten 171 Personen im Bereich Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft: www.seco.admin.ch.

(12/2014)