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Organisation der Sozialhilfe

Im Unterschied zu den Sozialversicherungen wird die öffentliche Sozialhilfe von den Kantonen geregelt und mehrheitlich von den Gemeinden ausgeführt. Organisation und Vollzug der Sozialhilfe sind deshalb uneinheitlich.

Die Sozialhilfe kann auf eine lange Entwicklung zurückschauen. Sie ging aus der Armenpflege hervor, einer jahrhundertealten Sozialeinrichtung. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert institutionalisierten die Kantone den öffentlichen Bereich der Armenpflege als „Fürsorge“, während der private in Form von Hilfswerken bestehen blieb. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts löste die Bezeichnung „Sozialhilfe“ jene der „Fürsorge“ ab. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen wird die heutige Sozialhilfe über Steuergelder finanziert und richtet sich nach dem effektiven Bedarf der Sozialhilfeempfänger. Die Sozialhilfe wird gemeinhin als das „letzte Auffangnetz“ im Sozialstaat angesehen.

Private und öffentliche Fürsorge im 19. Jahrhundert

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts vereinheitlichten die Kantone die öffentliche Armenpflege mittels Fürsorgegesetzen. Ihr Wesen blieb jedoch unverändert: Bedürftige waren sowohl auf private Wohltätigkeit als auch auf öffentliche Fürsorge seitens ihrer Bürgergemeinden angewiesen. Nur unverschuldete und zur Gemeinschaft gehörende Arme hatten einen Anspruch auf Unterstützung. Ausländerinnen und Ausländer waren von der öffentlichen Fürsorge ausgeschlossen, weil sie kein Gemeindebürgerrecht besassen. Die Finanzierung der privaten und öffentlichen Fürsorge erfolgte im 19. Jahrhundert mehrheitlich durch Spenden und nicht durch Steuern. Der Bund steuerte 10 Prozent der Einnahmen des Alkoholmonopols bei.

Als mit der Industrialisierung eine verstärkte Binnenwanderung von Arbeiterinnen und Arbeitern einsetzte, wurde die Unterstützungspflicht der Bürgergemeinden zum wachsenden Problem. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts begannen deswegen manche Kantone mit der Umstellung von der Bürgergemeinde- zur Wohnortsgemeindefürsorge, allen voran der Kanton Bern 1857. Ebenfalls im 19. Jahrhundert entstanden auf private oder öffentliche Initiative Heime und Anstalten für Waisen, Alkoholkranke, Betagte, Jugendliche und Erwachsene.

Eine Möglichkeit zur Reformierung der Fürsorge im 19. Jahrhundert bot das Elberfelder System, das nach einer ehemaligen deutschen Textilstadt (heute ein Stadtteil von Wuppertal) benannt ist. Die Neuerung dieses Fürsorgesystems bestand darin, die bis anhin vorwiegend zentral verwaltete Armenpflege mit Quartierbüros zu dezentralisieren. Diese Büros hatten die Aufgabe, freiwillige Armenpfleger aus dem Bürgertum den bedürftigen Familien zuzuweisen. Die Betreuung und finanzielle Unterstützung der Bedürftigen war als zeitlich begrenzte Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Das Elberfelder System wurde in vielen Städten der Schweiz und Europas angewendet und erlebte seinen Höhepunkt am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts, bevor die Sozialhilfe wieder zentralisiert und professionalisiert wurde.

Organisation der Sozialhilfe seit dem 20. Jahrhundert

Die „Sozialhilfe“ im heutigen Sinn entstand mit der Reform und dem Ausbau der kantonalen Fürsorgegesetze seit dem Zweiten Weltkrieg. In einigen Kantonen wird sie auf kantonaler oder regionaler Ebene verwaltet; zumeist sind jedoch die Gemeinden dafür zuständig. Die Sozialhilfebehörden umfassen ein Entscheidungsgremium (Sozialbehörde) und eine ausführende Verwaltung (Sozialverwaltung). Die vollziehenden Behörden sind je nach Grösse der Gemeinden, politischer Mehrheit und sozialer und wirtschaftlicher Lage mehr oder weniger professionalisiert. In kleineren Dörfern kann der Gemeinderat entscheiden und ausführen, ist also Sozialbehörde und Sozialverwaltung in einem. Mit zunehmender Grösse einer Gemeinde liegen die Ausführung der Sozialhilfe bei der Gemeindeverwaltung und die Entscheidungen bei einer gewählten oder ernannten Sozialbehörde. In grösseren Städten schliesslich besteht die Sozialverwaltung aus Sozialämtern und Sozialdiensten.

Die Finanzierung der Sozialhilfe beruht auf Gemeinde- und eventuell Kantonssteuern. Für die Koordination und eine teilweise Harmonisierung des Sozialhilfevollzugs sorgen die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Neben der öffentlichen Sozialhilfe sind auch heute noch private Organisationen wichtig, die bedürftige Personen unterstützen und betreuen. Dazu gehören kleinere Hilfsorganisationen (Vereine und Stiftungen), grössere Hilfswerke (Pro-Organisationen, Arbeiterhilfswerke SAH, Berghilfe, Winterhilfe, Glückskette, Rotes Kreuz SRK) sowie konfessionelle Organisationen (Caritas, Heks, Fastenopfer, Brot für Alle, Kongregationen und Diakonissen).

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References:Tabin Jean-Pierre et al. (2010), Temps d’assistance. L’assistance publique en Suisse romande de la fin du XIXe siècle à nos jours, Lausanne; Schnegg Brigitte, Matter Sonja (2010), Von der Unterstützung der «würdigen» Armen zum Recht auf Existenzsicherung. Die Ausgestaltung der Schweizer Sozialhilfe im 20. Jahrhundert, in C. Kehrli (ed.), Schwerpunkt. Armut verhindern, Luzern, S. 129-142; Kehrli Christin; Knöpfel Carlo (2006): Handbuch Armut in der Schweiz. Luzern; HLS / DHS / DSS: Fürsorge.

(12/2016)