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Pro Juventute, Pro Senectute, Pro Familia, Pro Infirmis und Pro Mente Sana
Privatinitiativen stehen am Anfang dieser Stiftungen. Sie setzen sich für das Gemeinwohl ein, wobei sie der privaten Fürsorge vor der staatlichen Betreuung Priorität einräumen.
Die verschiedenen Stiftungen, von denen hier die Rede ist, wurden teils auf Initiative der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) ins Leben gerufen – so etwa Pro Juventute, Pro Senectute oder Pro Mente Sana –, teils auf Initiative anderer privater Hilfswerke. Sie zeugen vom Zusammenwirken zwischen Sozialstaat und privater Wohltätigkeit im 20. Jahrhundert. Die Stiftungen wurden von der öffentlichen Hand subventioniert. Im Gegenzug übertrug ihnen der Staat verschiedene gemeinnützige Aufgaben. Dieses Zusammenspiel wurde insbesondere dann neu definiert, wenn der Ausbau oder die Beschränkung des Sozialstaats generell zur Diskussion stand. Die privaten Stiftungen beteiligten sich auch an der Erarbeitung der Sozialgesetzgebung und setzen sich für die Interessen ihres Zielpublikums ein.
Pro Juventute
Die Stiftung Pro Juventute wurde 1912 unter dem Patronat der SGG gegründet. Sie richtete ein Zentralsekretariat ein, das die verschiedenen Aufgaben bündelte, und unterhielt ein Netzwerk von lokalen Sektionen. Die Stiftung koordinierte die Arbeit verschiedener gemeinnütziger Organisationen für Kinder. Im Stiftungsrat haben traditionellerweise Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Militär Einsitz. Präsident war bis in die 1990er-Jahre ein Bundesrat, was der Pro Juventute einen halboffiziellen Status verlieh.
Bei ihrer Gründung setzte sich die Stiftung hauptsächlich für Kinder ein, die an Tuberkulose litten. Später übernahm sie die Koordination von Aktivitäten im Bereich der Säuglings- und Kinderpflege, der Bergbauern- und Kriegskinderhilfe, der Elternbildung, bei der Suche nach Pflegeplätzen für Waisen und misshandelte Kinder. Weiter vergab sie Ausbildungsstipendien und organisierte Freizeit- und Ferienaktivitäten.
1926 gründete die Stiftung Pro Juventute das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse mit dem Ziel, jenischen Familien die Kinder wegzunehmen, um sie sesshaft zu machen. Davon waren schliesslich rund 600 Kinder betroffen. Aufgrund des medialen und politischen Drucks, wurde das Hilfswerk 1973 aufgelöst. Der Bund und die Pro Juventute entschuldigten sich Mitte der 1980er-Jahre offiziell.
Seit den 1970er-Jahren konzentriert die Pro Juventute ihre Aktivitäten auf die Unterstützung von Eltern (namentlich mit ihren Elternbriefen); sie kümmert sich besonders um alleinerziehende Eltern und unterhält seit 1998 eine Notrufnummer für Kinder und Jugendliche. Zugleich setzte sich die Stiftung für die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes durch die Schweiz ein (1997).
Pro Senectute
Die Stiftung für das Alter Pro Senectute wurde 1917 unter der Schirmherrschaft der SGG gegründet. Sie setzte sich für die Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ein. Die Versicherung sollte verhindern, dass ältere Menschen, Witwen und Witwer von der Fürsorge abhängig blieben. Gleichzeitig sollten die Fürsorgelasten der Gemeinden und Kantone zugunsten einer liberaleren Auffassung von sozialer Vorsorge reduziert werden. Die Pro Senectute hatte auch die Aufgabe, individuelle Unterstützungsbeiträge an betagte Personen zu entrichten. Zwischen 1918 und 1929 wurden in allen Kantonen Regionalkomitees gegründet. Die Rolle der Stiftung veränderte sich nach der Einführung der AHV im Jahr 1947. Sie war nun nicht mehr für die unmittelbare materielle Unterstützung zuständig, sondern entwickelte eher Konzepte und Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensbedingungen älterer Menschen. Wie bei der Pro Juventute war auch bei der Pro Senectute lange Zeit ein amtierender oder ein ehemaliger Bundesrat Stiftungsratspräsident, seit den 1990er-Jahren in der Regel der Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements der Innern.
Nach der Einführung der AHV führte die Stiftung ihre Aktivitäten zur Unterstützung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen weiter. 1978 ergänzte sie ihren Namen zu Pro Senectute/Für das Alter. Seit den 1980er-Jahren publiziert sie zahlreiche Fach- und Publikumsschriften zur Förderung der gesellschaftlichen Integration älterer Menschen.
Pro Familia
1920 schlug Maurice Veillard, der Sekretär des Cartel romand d’hygiène sociale et morale, der später Jugendrichter wurde und zum Pionier der Familien- und Bildungspolitik avancierte, der SGG die Gründung einer Stiftung zum Schutz der Familie vor. Anders als im Fall der Pro Juventute und der Pro Senectute wurde die Idee zur Gründung einer Stiftung Pro Familia innerhalb der SGG nicht gut aufgenommen. Neben den erzieherischen und moralbildenden Massnahmen, die innerhalb der SGG unbestritten waren, schlug Veillard nämlich auch Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Familien vor. Gemäss dem bürgerlichen und von den philanthropischen Kreisen geförderten Familienmodell sollten wirtschaftliche Aspekte weiterhin eine private Angelegenheit ohne staatliche Intervention bleiben. Immerhin konnte 1923 die Pro Familia Waadt gegründet werden. Sie begrüsste die Ausrichtung von Familienzulagen und trat für die Verteidigung der traditionellen Werte und für die Geburtenförderung ein.
Die nationale Stiftung Pro Familia wurde 1942 im Umfeld katholisch-konservativer Kreise gegründet. Sie setzte sich für den Schutz des traditionellen Familienmodells ein. Angeregt wurde die Gründung vor allem durch Albert Studer-Auer, der aktives Mitglied der katholisch-konservativen Liga kinderreicher Familien war. Der Verein unterstützte 1942 die katholische Initiative Für die Familie.
Im Lauf der 1970er-Jahre verabschiedete sich Pro Familia unter dem Präsidium der sozialdemokratischen Nationalrätin Hedi Lang von einem ausschliesslich klassisch-konservativen Familienbild und öffnete sich für neue Modelle. Diese fortschrittlichere Ausrichtung war von internen Auseinandersetzungen über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch, den Elternurlaub und die Mutterschaftsversicherung begleitet. 1992 veröffentlichte Pro Familia eine Familiencharta (revidiert 2004), die unter anderem die Unterhaltskosten für Kinder, die wirtschaftliche Sicherheit der Familien und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie thematisierte.
Pro Infirmis
1920 gründeten verschiedene Vereine, die sich für blinde und taubstumme Menschen und Menschen mit anderen Behinderungen einsetzten, die Schweizerische Vereinigung für Anormale (SVfA), bekannt seit 1935 unter dem Namen Pro Infirmis.
Der Dachverband hatte die Aufgabe, die Gründungsvereine zu unterstützen, ihre Interessen gegenüber den Behörden und der Bevölkerung zu vertreten sowie Menschen mit Behinderungen zu helfen. Ab 1923 entrichtete der Bund Pro Infirmis Subventionen, die sie vor allem dazu einsetzte, die Bedingungen in den Behinderteneinrichtungen zu verbessern. Im Lauf der 1930er-Jahre gründete Pro Infirmis in verschiedenen Kantonen Sozialdienste speziell für Menschen mit Behinderungen. Zu Beginn der 1940er-Jahre verfügte Pro Infirmis über 11 Sozialdienste mit 17 ausgebildeten Sozialarbeitenden. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich Pro Infirmis für eine prophylaktische Behindertenpolitik ein, die auch eugenische Massnahmen wie Sterilisationen oder Heiratsverbote befürwortete.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, das die private Fürsorge teilweise entlastete, veränderte sich auch die Rolle von Pro Infirmis. 1966, bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, erhielt die Pro Infirmis Subventionen zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen zugunsten von Menschen mit einer Behinderung (Finanzielle Leistungen an Menschen mit Behinderung, FLB). Pro Infirmis setzt sich seither für eine bessere Betreuung von behinderten Menschen durch die Invalidenversicherung und insbesondere für Eingliederungsmassnahmen ein. Seit den 1990er-Jahren fordert sie wiederholt eine bessere Integration und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein. Sie unterstützte auch die Initiative Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung, die 2003 von Volk und Ständen abgelehnt wurde, und trug 2004 zur Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei.
Pro Mente Sana
Nach dem Zweiten Weltkrieg gewann die Frage des psychischen Wohlergehens in gemeinnützigen Kreisen und im Kontext der Freizeit- und Konsumgesellschaft immer mehr an Bedeutung. Die Warnung vor der gesellschaftlichen Desintegration widerspiegelte Ängste vor der Individualisierung der Gesellschaft und der Auflösung sozialer Normen und herkömmlicher Werte. In der Wahrnehmung der Gemeinnützigen war das geistige Wohlergehen nach wie vor eng an das individuelle Seelenheil gekoppelt.
In diesem Kontext und in der Folge eines Austausches mit Ärzten, die in den 1960er-Jahren neue Ansätze in die Psychiatrie brachten und neue Wege der Behandlung psychischer Erkrankungen aufzeigten, förderte die SGG die Gründung der Pro Mente Sana. An der konstituierenden Versammlung 1978 waren 75 Organisationen beteiligt, darunter Hilfsvereine, Kliniken, Fürsorgeinstitutionen und -vereine. Erklärtes Ziel war die Verteidigung der Rechte und Interessen von Menschen mit psychischen Behinderungen oder Erkrankungen. Die Stiftung stellte sich zur Aufgabe, die Öffentlichkeit über moderne Behandlungsmethoden aufzuklären und die gesellschaftliche und berufliche Integration von psychisch erkrankten Menschen zu fördern. Ein verbesserter Umgang der Sozialversicherungen mit psychischen Erkrankungen war ein weiteres Ziel der Stiftung. Sie setzte sich für die Revision der Invalidenversicherung, insbesondere für die Förderung von Eingliederungsmassnahmen, sowie für die Revision der Krankenversicherung ein. Die sehr pointierten Positionen von Pro Mente Sana zugunsten einer Vorrangstellung des Staates in sozialen Belangen führten aber auch zu Spannungen mit der SGG.
Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Ruoss Matthias (2015) Fürsprecherin des Alters. Geschichte der Stiftung Pro Senectute im entstehenden Schweizer Sozialsaat (1917-1967), Zürich 2015; Schumacher Beatrice (Hg.) (2010), Freiwillig verpflichtet, Gemeinnütziges Denken und Handeln in der Schweiz seit 1800; Kinder zwischen Rädern. Kurzfassung des historischen Forschungsberichts «Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse», hg. im Auftrag des Bundesamtes für Kultur, Zürich 2001. DHS / HLS / HSS: Pro Juventute; Pro Senectute; Pro Familia; Pro Infirmis; Pro Mente Sana.
(12/2014)