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Erwerbsstatus und Soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit ist in vielerlei Formen an den Erwerbsstatus geknüpft. Häufig sind Personen, die einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, besser abgesichert als jene, die unbezahlte Arbeit leisten. Ausserdem gründen viele Sozialversicherungen ihr Finanzierungsmodell auf erwerbsabhängigen Beiträgen. Erwerbstätigkeit umfasst produktive Arbeiten, die von Arbeitnehmenden oder Selbständigen ausgeführt werden. Doch nicht alle Arbeiten gelten als Erwerb. Ausgeklammert sind unbezahlte Arbeiten wie Hausarbeit, Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtliche Tätigkeiten – Arbeiten, die überwiegend von Frauen geleistet werden.

Die enge Verknüpfung von Erwerbsstatus und Sozialer Sicherheit hat historische Gründe. Als im ausgehenden 19. Jahrhundert die ersten Sozialversicherungen entstanden, zielten sie in erster Linie auf den Schutz der Fabrikarbeiterschaft und damit auf eine Gruppe, die beispielhaft die moderne Form der Erwerbsarbeit verkörperte. Der Sozialstaat sollte vor den Armutsrisiken der Industriegesellschaft schützen: vor Arbeitsunfällen in Fabriken und vor dem Wegfall der Lohnzahlungen durch Krankheit, Alter und Invalidität. Der Fabrikalltag galt als besonders gefährlich, die Arbeiterschaft als besonders schutzbedürftig. Hier setzten die ersten sozialstaatlichen Interventionen an. Sowohl die kantonalen Fabrik- und Schutzgesetze, die zwischen 1840 und 1870 erlassen wurden, wie auch das erste eidgenössische Fabrikgesetz von 1877 galten in erster Linie für gefährliche Industriebetriebe. Auch die erste grössere Sozialversicherung der Schweiz, die 1912 gegründete staatliche Unfallversicherung (Suva), versicherte primär die Arbeiterinnen und Arbeiter des Industriesektors. Selbständig Erwerbende blieben lange von der Pflichtversicherung ausgespart. ebenso die Angestellten und die in der Landwirtschaft Beschäftigten. Die Fabrikarbeiterschaft verfügte im ausgehenden 19. Jahrhundert mit den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie über eine lautstarke Lobby. Auch Teile des Freisinns unterstützten die Errichtung staatlicher Sozialversicherungen, um der Arbeiterschaft eine Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.

Dass die Fabrikarbeiterschaft in den frühen Sozialversicherungen im Vordergrund stand, hängt auch mit einer Bedeutungsverschiebung zusammen, die der Begriff des «Arbeiter» im Laufe des 19. Jahrhunderts erfuhr. Bis Mitte des Jahrhunderts wurden darunter neben der Fabrikarbeiterschaft auch andere unselbständig Erwerbstätige wie Taglöhner, Gehilfen, Gesellen oder das Gesinde gefasst. Auch die Grenze zur Selbständigkeit, etwa zu Handwerksbetrieben oder zur Heimarbeit, war fliessend. Seit den 1860er Jahren wurde die Fabrikarbeit jedoch zunehmend von anderen Beschäftigungen abgegrenzt, so insbesondere von der Heimarbeit und dem Handwerk. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden zwar gesetzliche Regelungen zum Schutz der Heimarbeiterinnen und -arbeiter diskutiert. Ein entsprechendes Bundesgesetz wurde allerdings in einer Referendumsabstimmung 1920 abgelehnt. Erst 1940 erliess der Bund ein Heimarbeitsgesetz, das neben verschiedenen Schutzmassnahmen auch Mindestlöhne festhielt. Die Schlechterstellung der Heimarbeit betraf vor allem Frauen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts arbeiteten 10–15% der weiblichen Arbeitskräfte in Heimarbeit. Auf vergleichbare Hürden stiessen Forderungen nach einem Schutz von Hausangestellten, ebenfalls mehrheitlich Frauen. Bürgerliche Frauenvereine bekämpften anfangs des 20. Jahrhunderts entsprechende Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht. Auf Betreiben der Dienstbotenvereine wurde erst 1923 für die Städte Zürich und Winterthur ein erster Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte eingeführt.

Andere Gründe hatte die Vernachlässigung der Angestellten in den frühen Sozialversicherungen. Einerseits entstand die Kategorie der Angestellten erst um 1900 und spielte deshalb in den frühen Sozialversicherungsdebatten keine prominente Rolle. Der Begriff bezeichnete Erwerbstätige, die einer geistigen Arbeit nachgingen. Andererseits galt die Arbeit von Angestellten als höherwertig und war auch ohne Schutz durch Sozialversicherungen rechtlich privilegiert. Viele Betriebe offerierten Angestellten längere Kündigungsfristen als Arbeiterinnen und Arbeitern, zudem eine festgeschriebene monatliche Entlöhnung, Gehaltsgarantien im Krankheitsfall oder vertraglich fixierte Ferienansprüche.

Die Definition von Erwerbsarbeit, die sich im 19. Jahrhundert verfestigte, hatte auch weitreichende Folgen für das moderne Verständnis der Hausarbeit. Durch die Industrialisierung expandierte der Fabriksektor stark, oft zulasten der Heimindustrie. Dies ging einher mit einer verstärkten räumlichen Trennung zwischen Arbeits- und Wohnraum. Bezahlte Erwerbsarbeit fand meist ausserhalb des Haushalts statt. Hausarbeit dagegen wurde vermehrt als unentgeltliche Arbeit geleistet, auch weil die Bedeutung des Gesindes und der Dienstboten im 20. Jahrhundert zurückging. Hausarbeit umfasste Tätigkeiten im Bereich der Haushaltsführung wie die Produktion von Nahrungsmitteln und Kleidung, das Anlegen von Vorräten, Putzen und Waschen. Sie wurde weitgehend von Frauen erledigt. Mit dem Aufstieg des bürgerlichen Familienmodells und dem Ideal des männlichen Alleinernährers sank der Anteil erwerbstätiger Frauen an der weiblichen Bevölkerung bis Mitte des 20. Jahrhunderts von 47% (1910) auf 35% (1941) ab. Seit den 1970er-Jahren stieg sie schrittweise wieder an, auf rund 60% um 2020, bei Frauen im erwerbsfähigen Alter gar auf über 75% (2019). Entsprechend schwankte auch die Anzahl Frauen, die einer unbezahlten Hausarbeit nachgingen. In Sozialversicherungen wie der Unfall- oder der Arbeitslosenversicherung galten solche Formen der Hausarbeit nicht als versicherte Tätigkeit.

Auch bezahlte Frauenarbeit war in den Sozialversicherungen oft schlechter gestellt als vergleichbare Männerarbeit. Der Grund dafür lag in den deutlich tieferen Frauenlöhnen. Die Lohndifferenz schwankte je nach Sektor und Branche. Im öffentlichen Sektor war sie geringer als in der Privatwirtschaft; im Dienstleistungssektor geringer als im Industriesektor. Durchschnittlich verdienten Frauen im 19. und 20. Jahrhundert in der Schweiz zwischen einem Viertel und einem Drittel weniger als Männer für vergleichbare Tätigkeiten. Bezahlte Frauenarbeit war auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt weit verbreitet, vor allem im Industrie- und im Dienstleistungssektor. Die Textilindustrie beschäftigte im 19. und 20. Jahrhundert überwiegend Frauen. Auch die Heimarbeit besass einen hohen Anteil weiblicher Beschäftigter, ebenso das Gastgewerbe. In den Sozialversicherungen spiegelt sich die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern vor allem im Rentensystem. Tiefere Löhne führten beispielsweise in der beruflichen Vorsorge, in geringerem Ausmass auch in der AHV zu tieferen Renten. Auch in der Krankenversicherung waren Frauen lange Zeit diskriminiert. Vor Einführung des Versicherungsobligatoriums 1996 bezahlten sie in der Regel höhere Krankenkassenprämien. Schliesslich waren in der Schweiz erwerbstätige Frauen auch in der Mutterschaftsversicherung schlechter gestellt als in anderen europäischen Staaten. Ein entsprechender Verfassungsauftrag bestand zwar seit 1945. Das Gesetz, mit dem die schweizweit obligatorische Mutterschaftsversicherung eingerichtet wurde, kam jedoch erst 2004 nach mehreren gescheiterten Anläufen zustande.

Sozialversicherungen und Erwerbsstatus sind auch über Finanzierungsmechanismen miteinander verknüpft. Lohnabhängige Beiträge galten im 19. Jahrhundert als zentrales Finanzierungsinstrument der frühen Sozialversicherungen. Zwar gab es auch fiskalisch finanzierte Leistungen. Das Ausmass steuerlicher Finanzierungen blieb jedoch beschränkt, nicht zuletzt, weil sie politisch umstritten waren. Da die Wohlfahrtseinrichtungen aus bürgerlicher Perspektive als Hilfe zur Selbsthilfe galten, war es nur konsequent, dass die Versicherten die Beiträge für die Sozialversicherungen selber berappten. In der Schweiz sind die meisten grösseren Sozialversicherungen (Unfall, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit) durch lohnabhängige Beiträge finanziert. Unter den grossen Versicherungen kennt einzig die Krankenversicherung einen anderen Finanzierungsmechanismen. Hier werden die Beiträge einkommensunabhängig berechnet und von allen Versicherten individuell bezahlt («Kopfprämien»). Das System einer lohnabhängigen Finanzierung von Sozialversicherungen bedeutet allerdings nicht, dass Erwerbstätige auch bei den Leistungen privilegiert sind. Die AHV beispielsweise zahlt auch Renten an Versicherte aus, die vor ihrer Pensionierung keiner Erwerbsarbeit nachgegangen sind.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: HLS: Arbeit, Arbeiter, Arbeiterschutz, Bauern, Erwerbstätigkeit, Frauenerwerbsarbeit, Gesinde, Heimarbeit, Verlagssystem, Zünfte; Isler Simona (2019), Politiken der Arbeit. Perspektiven der Frauenbewegung um 1900, Basel; Moser Peter (1994), Der Stand der Bauern. Bäuerliche Politik, Wirtschaft und Kultur gestern und heute, Frauenfeld; Bundesamt für Statistik (2020), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Erwerbsbeteiligung der Frauen 2010–2019, Neuenburg.

(06/2021)