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Gegenseitigkeit, Subsidiarität und Solidarität

Soziale Sicherungssysteme werden durch verschiedene Konzepte legitimiert, die gleichzeitig auch deren Organisationsformen bestimmen. Drei von ihnen sind die Gegenseitigkeit, die Subsidiarität und die Solidarität. 

Gegenseitigkeit

Gegenseitige Hilfsvereine entstanden seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in mehreren Industrieländern. Sie beruhten auf der Solidarität zwischen Mitarbeitern grosser Unternehmen, zwischen den Mitgliedern einer Gewerkschaft oder zwischen den Beschäftigten einer bestimmten Branche in einer bestimmten Region. Die Gegenseitigkeit bestand darin, dass sich die Mitglieder der betreffenden Gemeinschaft unter bestimmten Bedingungen gegenseitig halfen, wenn einzelne von ihnen wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder Arbeitslosigkeit in finanzielle Notlagen gerieten. Der persönliche Kontakt zwischen den Mitgliedern ermöglichte eine gegenseitige Kontrolle, die verhinderte, dass Leistungen missbräuchlich in Anspruch genommen wurden. Gegenseitige Hilfsvereine finanzierten sich über Mitgliederbeiträge, über Spenden von Arbeitgebern und über staatliche Subventionen. Ab Ende des 19. Jahrhunderts griffen gegenseitige Hilfsvereine zunehmend auf versicherungsmathematische Berechnungsverfahren für Prämien und Leistungen zurück. Sie wurden im Verlauf des 20. Jahrhunderts von staatlichen Sozialversicherungen grösstenteils abgelöst. 

Subsidiarität

Subsidiarität bedeutet in allgemeiner Hinsicht, dass eine übergeordnete Instanz sich nur dann um ein Problem kümmern sollte, wenn die untergeordnete Instanz dazu nicht selbst in der Lage ist. Als Leitprinzip der Sozialen Sicherheit bedeutet Subsidiarität, dass diese wenn immer möglich durch die Familie, Vereine, Gemeinden und Kantone garantiert werden sollte und nur in letzter Instanz durch den Staat. Um 1900 befürworteten vor allem die katholischen Kantone und Parteien das Prinzip der Subsidiarität und lehnten die Einführung sozialstaatlicher Einrichtungen ab. Seit dem Ausbau des Sozialstaats in der Zeit der Hochkonjunktur der Nachkriegszeit wird diese Position vor allem von der SVP und der FDP vertreten.

Solidarität

Im Zusammenhang mit der Sozialen Sicherheit bedeutet Solidarität die Verbundenheit zwischen den Mitgliedern von Solidargemeinschaften, die sich in ideeller und materieller Unterstützung äussert. Solidarische Unterstützung kann zivilgesellschaftlich organisiert sein wie bei Hilfsvereinen oder bei Hilfswerken, oder aber staatlich wie bei Sozialversicherungen und Sozialhilfe. Solidargemeinschaften können unterschiedlich gross gefasst sein. Sie reichen von der Familie über bestimmte Risikogruppen wie die Arbeiterinnen und Arbeiter eines einzelnen Unternehmens bis zur Gesamtzahl der Arbeitnehmenden, allen Mitgliedern eines Sozialversicherungszweigs oder der gesamten Bevölkerung. In der Sozialstaatsgeschichte setzten sich die Gewerkschaften und linken Parteien für die Solidarität unter den Arbeitnehmenden ein, während sich in der Frühphase des Sozialstaats vor allem die FDP für Sozialversicherungen einsetzte, die auf Solidarität zwischen verschiedenen Generationen und Bevölkerungsschichten beruhen und einen solidarischen Risikoausgleich in der Bevölkerung darstellten. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts unterstützten neben den Gewerkschaften und der FDP auch die SP und die CVP die Sozialversicherungen. Seit den 1990er-Jahren lehnen vor allem die SVP und die FDP deren Ausbau ab.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Schumacher, Beatrice (2010), Freiwillig verpflichtet: gemeinnütziges Denken und Handeln in der Schweiz seit 1800, Zürich. HLS / DHS / DSS: Subsidiarität, Solidarität.

(12/2017)