Unternavigation

Generationen

Solidaritäten zwischen Generationen sind wichtig für das Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme, vor allem in der AHV und der Krankenversicherung. Neben der sozialstaatlichen Umverteilung ist aber auch eine familiäre Solidarität zwischen den Generationen wirksam.

In der sozialstaatlichen Umverteilung – vor allem in der Altersversicherung und der Krankenversicherung – sind jüngere, im Erwerbsleben aktive Generationen hauptsächlich für Versicherungsbeiträge verantwortlich, während ältere Generationen stärker von Leistungen profitieren. Sozialpolitische Transferleistungen werden aber nicht nur von den Sozialstaatseinrichtungen geleistet, sondern auch von anderen, subsidiären Institutionen, insbesondere von der Familie.

Generationenbeziehungen in den Sozialversicherungen

Altersgruppen wie zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner werden häufig durch sozialpolitische Kategorien definiert. Sie können in den sozialen Sicherungssystemen unterschiedliche Rollen einnehmen. Die 1948 eingeführte Alters- und Hinterlassenenversicherung beruht auf der Solidarität zwischen jüngeren und älteren Menschen. Erwerbstätige entrichten Sozialbeiträge, die als Altersrenten an pensionierte Personen ausbezahlt werden. Auf diese Weise zahlt die eine Generation im Umlageverfahren für die nächste und ist später ihrerseits nach der Pension auf die Beitragszahlungen der jüngeren Generationen angewiesen.

Seit den 1990er-Jahren wird in diesem Zusammenhang oft von einem „Generationenvertrag“ gesprochen. Dieser soll eine ausgeglichene sozialstaatliche „Generationenbilanz“ beinhalten, bei der keine Altersgruppe auf Kosten der anderen benachteiligt wird und bei der die jüngere Generation der älteren Leistungen ermöglicht, die sie später in ähnlichem Ausmass für sich erwartet.

Manche Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker sehen diese ausgeglichene Bilanz durch die demografische Alterung der Gesellschaft gefährdet. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich dank der besseren Lebensbedingungen und des medizinischen Fortschritts die Lebenserwartung laufend erhöht. 1860 waren nur 8.5 Prozent der Wohnbevölkerung der Schweiz älter als 60 Jahre. 1941, vor der Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), erreichte der Anteil bereits 13 Prozent der Wohnbevölkerung, zu Beginn des 21. Jahrhunderts 20 Prozent. Wenn sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner erhöht, muss bei gleichbleibenden Umständen der aktive Teil der Bevölkerung zunehmen, damit die laufenden Ausgaben der AHV gedeckt werden. Gerät die Finanzierung der Altersrenten aus dem Gleichgewicht, werden die jüngeren Generationen benachteiligt, weil ihnen die nachrückenden Generationen keine Renten von ähnlichem Ausmass garantieren können.

Vorhersagen zur Zukunft der AHV sind jedoch äusserst komplex. Obwohl in der Zeit zwischen 1975 und 2015 die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung kontinuierlich anstieg und sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner verdoppelte, ist das AHV-Budget während dieser Zeit stabil geblieben. Die Alterung der Gesellschaft und die Budget-Stabilität der Altersrenten entwickeln sich folglich nicht in einem proportionalen Verhältnis zueinander, weil eine Vielzahl von anderen Faktoren mit hineinspielt. Ob die AHV-Rechnung ausgeglichen ausfällt, hängt nicht nur von der Altersverteilung innerhalb der Bevölkerung ab, sondern auch vom Wirtschaftswachstum, der Erwerbsquote, von sozialpolitischen Entscheidungen (insbesondere zum Finanzierungsmodus der AHV), von der Arbeitsmarkts- und der Migrationspolitik. Besonders hohe Kosten in der AHV sind dann zu erwarten, wenn die geburtenreichen Jahrgänge von ungefähr 1955 bis 1964 (die Generation der Baby-Boomer) in Rente gehen werden. Zudem müssen für diese Generation die Kapazitäten in der Alterspflege stark erhöht werden.

Auch in der Krankenversicherung ist eine Solidarität zwischen jüngeren und älteren Generationen Tatsache. Zwar entrichten alle Altersgruppen in ähnlichem Ausmass Prämien. Ältere Generationen beziehen jedoch durchschnittlich höhere Leistungen als die jüngeren, etwa für kostenintensive Pflegedienste. Die demografische Alterung ist allerdings nur ein Faktor unter vielen, der zum Kostenanstieg im Gesundheitswesen beiträgt. Wichtige andere Faktoren, wie etwa der Anstieg der Medikamenten- und Behandlungskosten, sind von der Alterung nicht betroffen. Das Gesundheitssystem ist zudem darauf angelegt, dass die jüngeren Generationen später von vergleichbaren Leistungen wie ihre Vorgänger profitieren.

Familiäre Solidarität und Transferleistungen

Die Familie übernahm als Generationenverbund bis ins 19. Jahrhundert viele Unterstützungsleistungen, die heute durch sozialstaatliche Einrichtungen abgedeckt sind, etwa in der Alters- oder Krankenversicherung. Trotz der sozialstaatlichen Entwicklung nimmt die Familie aber auch heute noch wichtige sozialpolitische Aufgaben wahr. Das traditionelle Familienmodell, das in der Schweiz über weite Strecken des 20. Jahrhunderts vorherrschend war, wies den Frauen die meisten Aufgaben zu, welche die familiäre Solidarität ermöglichten, insbesondere die Pflege von Kindern und alten Menschen. Während alte Menschen häufig von ihren Kindern gepflegt werden, beteiligen sich auch die Grosseltern – vor allem Grossmütter - wesentlich an der Betreuung ihrer Enkelkinder. Ausserdem verursachen sie bedeutende Schenkungen und Erbschaften an die Adresse der nächsten Generationen. Ferner sind Angehörige bei der Sozialhilfe unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, bedürftige Verwandte ersten Grades finanziell zu unterstützen. 

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Perrig-Chiello, Pasqualina et al. (éd.) (2008), Generationen - Strukturen und Beziehungen. Generationenbericht Schweiz, Zürich; Fragnière, Jean-Pierre et al. (éd.) (2002), La Question des générations. Dimensions, enjeux et débats, Sion.

(12/2016)