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Ruth Dreifuss
Die Sozialdemokratin Ruth Dreifuss war die zweite Frau, die in den Bundesrat gewählt wurde. Von ihrer Wahl 1993 bis zu ihrem Rücktritt 2002 leitete sie das Eidgenössische Departement des Innern. Zu ihren wichtigsten Geschäften gehörten die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (1994–96), die 10. AHV-Revision (1997) sowie die Vorbereitung der 11. Revision. Ausserdem engagierte sie sich für die Einführung eines Mutterschaftsurlaubs.
Ruth Dreifuss wurde am 9. Januar 1940 in St. Gallen geboren. Nach dem Umzug der Familie nach Genf absolvierte sie dort die Schulen und schloss mit dem Handelsdiplom ab. Teils aus finanziellen Gründen, teils aber auch aufgrund traditioneller Vorstellungen über die Rolle der Frau ermutigten die Eltern die junge Ruth Dreifuss nicht zu einem Universitätsstudium. Nach der Ausbildung an der Ecole d’études sociales in Genf war sie als Sozialarbeiterin tätig und lernte die Probleme der Armut und der Ausgrenzung aus eigener Anschauung kennen.
1965 trat sie im Alter von 25 Jahren in die Sozialdemokratische Partei der Schweiz ein und beteiligte sich an der Gründung der linksgerichteten Zeitschrift Domaine public. Ihr wachsendes Interesse an Wirtschafts- und Sozialanalysen gaben den Anstoss zum Besuch des Abendgymnasiums und zum Studium an der Universität Genf. Nach einem Lizenziat in Wirtschaftswissenschaften arbeitete sie als wissenschaftliche Adjunktin in der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. In dieser Funktion war sie von 1972 bis 1981 tätig.
Ende der 1960er-Jahre engagierte sie sich gegen den Vietnamkrieg, beteiligte sich an der 68er-Bewegung und interessierte sich für die Lage der Länder der Dritten Welt. Für Fragen des Feminismus zeigte sie vorderhand weniger Interesse. Teilweise verdankte sie es jedoch der feministischen Bewegung der 1970er-Jahre, die die schwache Vertretung der Frauen in den Gewerkschaftsgremien kritisierte, dass der Schweizerische Gewerkschaftsbund sie 1981 zur ersten Zentralsekretärin wählte. In dieser Funktion war sie verantwortlich für die Bereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungen und Frauenfragen. Zu Beginn der 1980er-Jahre war sie auch für die Kampagne der SGB-Initiative für eine Mutterschaftsversicherung zuständig. Diese wurde 1984 allerdings massiv abgelehnt. Ruth Dreifuss arbeitete bis zu ihrer Wahl in den Bundesrat im SGB.
1993 protestierten Frauen auf dem Bundesplatz und über viele andere Kanäle gegen die Nichtwahl der offiziellen Kandidatin der sozialdemokratischen Partei, der Genferin Christiane Brunner. Dieser feministische Protest trug in der Folge zur Wahl von Ruth Dreifuss bei. Sie wurde (nach der Freisinnigen Elisabeth Kopp) die zweite Frau und die erste Sozialdemokratin im Bundesrat – und 1999 die erste Bundespräsidentin der Schweiz.
Als Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern war Ruth Dreifuss zuständig für mehrere Revisionen im Bereich der Sozialversicherungen. Zwischen 1994 und 1996 arbeitete sie an der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), was ihr viel Kritik einbrachte, insbesondere wegen der laufend steigenden Prämien und Gesundheitskosten. Sie setzte die 3. Revision der Invalidenversicherung um (1995) und nahm die 4. Revision in Angriff, die 2004 nach ihrem Rücktritt angenommen werden sollte. Die 10. AHV-Revision trat 1997 in Kraft und verwirklichte wichtige Forderungen, die sie als Gewerkschafterin gestellt hatte: Die Einführung eines individuellen, weniger vom Zivilstand abhängigen Rentensystems, Gutschriften für Erziehungsaufgaben, eine Verbesserung der Witwenrenten und das Splitting (Rentenberechnung aufgrund der Einkommensteilung beider Ehepartner während der Dauer ihrer Ehe). Doch in ihrer Amtszeit wurde auch eine progressive Erhöhung des Rentenalters der Frauen eingeführt (von 62 auf 63 im Jahr 2001 und auf 64 im Jahr 2005). Dreifuss bereitete ebenfalls die parlamentarische Beratung der – später gescheiterten – 11. Revision der AHV vor, die unter anderem eine neuerliche Erhöhung des Rentenalters für Frauen vorsehen sollte. Während ihrer Amtszeit als Bundesrätin machte sie sich zudem für die Einführung eines Mutterschaftsurlaubs stark. Unterstützt wurde sie von Komitees für eine Mutterschaftversicherung, die aus dem Frauenstreik von 1991 hervorgegangen waren und der Schweiz eine feministische Mobilisierungswelle bisher ungekannten Ausmasses bescherten. 1999 wurde eine erste Vorlage in der Volksabstimmung von 61 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Erst 2004, zwei Jahre nach ihrem Rücktritt als Bundesrätin, wurde ein Mutterschaftsurlaub auf Bundesebene angenommen. Im Unterschied zum ursprünglichen Vorschlag von 1999 kommen indes nur berufstätige Frauen in der Schweiz in den Genuss eines bezahlten Mutterschaftsurlaubs: Vorgesehen ist ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent des Lohns während 14 Wochen nach der Geburt.
Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Fischli Isabella Maria, Dreifuss ist unser Name. Eine Politikerin, eine Familie, ein Land, Zürich, 2002; Kuntz Joëlle (Interview von), Ruth Dreifuss. Du social au politique, Plans Fixes (Videoaufnahme), 1125, Bern, 1995, http://www.plansfixes.ch; HLS / DHS / DSS: Dreifuss, Ruth.
(12/2014)