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Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)

Soziale Problemstellungen verlangen oft kantonsübergreifende Lösungen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) gewährleistet die Koordination der Kantone im Sozialbereich. Sie vertritt die Interessen der Kantone gegenüber dem Bund und verfügt über einen ständigen Sitz in Bern. Die SODK arbeitet mit verschiedenen eidgenössischen Behörden zusammen, darunter dem Bundesamt für Sozialversicherungen, dem Bundesamt für Statistik sowie im Asylwesen mit den Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).  

Die SODK entstand 1943 als «Konferenz der kantonalen Armendirektoren» mit dem Ziel, ein Forum für Absprachen über kantonale Aktivitäten im Sozialbereich zu schaffen. Im Wesentlichen drehten sich die Konferenzen um fünf Fachbereiche: das System der sozialen Sicherung, die Familien- und Gesellschaftspolitik, die Kinder- und Jugendpolitik, die Behindertenpolitik und den Migrationsbereich. Die Beschlüsse der Konferenz verstanden sich gegenüber den Kantonen als Empfehlungen.

Konkret beinhaltete das Arbeitsprogramm der Konferenz in der Gründungszeit die Regelung der Armenkosten, eine Verbesserung der Verwandtenunterstützung sowie die Schaffung eines Konkordats, das wohnörtliche Fürsorgeleistungen einführen sollte. Die Konferenz führte zudem regelmässige statistische Erhebungen über die Armenausgaben der Kantone durch. Der Ausbau der sozialen Fürsorge durch die AHV 1947 wurde von der Konferenz unterstützt. Sie koordinierte in den 1940er Jahren überdies die Bekämpfung des Alkoholismus. Dazu sollten die Kantone geeignete Anstalten für Alkoholabhängige einrichten.

Von 1959 bis 1997 bezeichnete sich das Gremium als «Konferenz der Kantonalen Fürsorgedirektoren (FDK)». Zu Beginn der 1960er Jahre beschäftigte sie sich weiterhin mit Fragen der Unterstützungspflicht. Zusammen mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)setzte sich die FDK dafür ein, das Heimatsprinzip bei Fürsorgeleistungen durch das Wohnortsprinzip zu ersetzen. Zu den Geschäften der FDK gehörten weiter die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV) sowie gesundheitspolitische Angelegenheiten wie die Geburtenkontrolle. Seit Ende der 1960er Jahre wirkte die Konferenz in verschiedenen eidgenössischen Kommissionen mit, namentlich in der Schweizerischen Kommission für die Probleme der geistigen Behinderung, der Eidgenössischen Expertenkommission für die Neuordnung der Krankenversicherung und der Eidgenössischen Expertenkommission für die Revision der Unfallversicherung. Die FDK pflegte auch grenzüberschreitende Kontakte. An der Jahreskonferenz von 1970 hielten zwei Rechtsexperten Vorträge über das internationale Sozialrecht und die anstehende Ratifizierung der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz. Die EMRK stand insbesondere im Widerspruch mit der Praxis der administrativen Versorgungen in der Schweiz.

In den 1980er Jahren bot die Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen Anlass zu Diskussionen in der FDK. Die Konferenz war federführend bei der Einführung der interkantonalen Heimvereinbarung (IHV), die 1987 in Kraft trat. Die Heimvereinbarung verlangte von den Kantonen eine Planung des Straf- und Massnahmenvollzugs und regelte die Finanzierungsmodalitäten zwischen den Kantonen im Bereich der stationären Einrichtungen. Die IHV ermöglichte auch eine Absprache der Kantone in der Planung solcher Institutionen. Darüber hinaus befasste sich die FDK mit der Bildungs- und Ausbildungspolitik im Sozialbereich und mit der Suchtbekämpfung. Ab Ende der 1980er Jahre stand vermehrt das Asylwesen im Fokus. Die FDK diskutierte zudem über Antworten auf die hohe Arbeitslosigkeit in der Schweiz und über die Armutsbekämpfung, insbesondere unter den «Working Poors». Auch die Umsetzung des Opferhilfegesetzes, das 1993 in Kraft trat, beschäftigte die FDK.

2002 wurde die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) als Erweiterung der vormaligen Heimvereinbarung (IHV) getroffen. In die Planung der IVSE wurden weitere stationäre Bereiche, unter anderem die stationären Suchttherapie-Einrichtungen, aufgenommen. Die IVSE trat 2006 in Kraft. Die SODK war in die Evaluation und Weiterentwicklung der IVSE involviert und führte das Konkordat. 

In neuster Zeit standen die Angehörigenbetreuung, die Frühförderung von Kindern, die Arbeitsmarktintegration von Personen aus dem Asylbereich und die Kinder- und Jugendpolitik im Zentrum der Jahreskonferenzen der SODK. Die Konferenz war stets in aktuelle Sozialfragedebatten involviert, dazu zählte beispielsweise die Mitwirkung am Runden Tisch für die Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, Diskussionen um den Vaterschaftsurlaub oder um die Harmonisierung von bedarfsabhängigen Sozialleistungen für Familien. Auch in der IV-Reform bezog die SODK Stellung. Sie setzte sich gegen Einsparungen ein, da sonst eine Verschiebung von der IV zu den Ergänzungsleistungen (EL) drohe. Die SODK plante ZUDEM konkrete Massnahmen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats, die zum Ziel hatte, Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Zusammen mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) formulierte sie verschiedene Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern.  

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Meyer Markus (2006), Die interkantonale Konferenz – ein Mittel der Kantone zur Zusammenarbeit auf Regierungsebene, Bern; O. A. (2018), Jahresbericht SODK 2018. Online: https://ch-sodk.s3.amazonaws.com/media/files/2018_JB_mit_JR_f%C3%BCr_Web_d.pdf, Stand: 07.02.2021; O. A. (o.D.), Wirken der SODK, o. O. Online: https://www.sodk.ch/de/organisation/portrait/, Stand: 06.02.2021; Prot. der SODK, Jahreskonferenzen 1943, 1949, 1950, 1960, 1970, 1980, 1990, 1994; Thönen Sarah (2009), Zentralisierung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Vor- und Nachteile der föderalen Aufgabenteilung – mögliche Zentralisierungsmodelle, Masterarbeit, Universität Bern, Bern. Online: https://www.kpm.unibe.ch/weiterbildung/weiterbildung/projekt__und_mas_arbeiten/e234352/e234427/ThnenSarah_ger.pdf, Stand: 07.02.2021; Zürcher Ernst (2002), Grünes Licht für das Beitrittsverfahren der Kantone. Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE, in: Zeitschrift für Sozialhilfe 11, 177-182. Online: https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=zes-003%3A2002%3A99%3A%3A187&referrer=search#189, Stand: 07.02.2021; Zürcher Ernst (2006), Formen und Entwicklung der interkantonalen Rechtssetzung am Beispiel der Heimvereinbarung, in: LEGES 1, 93-106. Online: https://leges.weblaw.ch/dam/publicationsystem_leges/2006/1/LeGes_2006_1_93-106.pdf, Stand: 24.03.2021.

(06/2021)