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Philipp Etter

Der Zuger Katholisch-Konservative Philipp Etter (1891–1977) gehört zwischen 1934 und 1959 dem Bundesrat an. Im Bereich der Sozialen Sicherheit engagiert er sich für den Familienschutz und ist in den 1950er-Jahren als Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern federführend bei der Einführung der Invalidenversicherung.

Etter entstammte einer Zuger Handwerkerfamilie. Nach dem Besuch der Klosterschule Einsiedeln absolvierte er ein Rechtsstudium an der Universität Zürich. Bereits während seiner Ausbildung war Etter als Redaktor der konservativen „Zuger Nachrichten“ tätig. Auch später publizierte er regelmässig und tat sich als Verfasser von Schul- und Staatskundebüchern hervor. Als Mitglied des Schweizerischen Studentenvereins und der Katholisch-Konservativen Volkspartei war Etter stark im katholischen Milieu verwurzelt. Er anerkannte fraglos die Autorität der Kirche und lehnte den politischen Liberalismus sowie eine freiheitliche Wirtschaftsordnung ab. In seinen Reden und Schriften liebäugelte er mit einer autoritären Demokratie, in der herausragende Führerpersönlichkeiten und berufsständische Organisationen den Ton angeben sollten. Wenig Berührungsängste verspürte er gegenüber den autoritären Rechten, die besonders in den 1930er-Jahren Zulauf erhielten. Seine politische Karriere begann Etter als Verhörrichter. 1918 wurde er Kantonsrat, vier Jahre später Regierungsrat. 1927/28 amtierte er als Zuger Landammann. Ab 1930 vertrat er den Kanton im Ständerat. 1934 wurde Etter als „Mann der Stunde“ und erst 43jährig in den Bundesrat gewählt. Im Regierungskollegium ersetze er den Freiburger Katholisch-Konservativen Jean-Marie Musy. Während seiner ausserordentlich langen Amtszeit, die ihm den Übernamen „L’éternel“ eintrug, war Etter vier Mal Bundespräsident. 1959 erklärte er seinen Rücktritt und machte damit den Weg für die „Zauberformel“ frei, die den vier grossen Parteien eine proportionale Vertretung im Bundesrat garantierte.

Während seiner ganzen Amtszeit leitete Etter das Eidgenössische Departement des Innern. Vor dem Zweiten Weltkrieg tat er sich vor allem als Kulturpolitiker und Propagandist der „Geistigen Landesverteidigung“ hervor. In der Kulturbotschaft vom 9. Dezember 1938 verteidigte Etter die demokratischen Grundwerte und die kulturellen Eigenarten der Schweiz gegenüber dem völkischen Nationalismus und totalitaristischen Ansprüchen. Definitiv zum Durchbruch gelangte die von Etter geprägte „Geistige Landesverteidigung“ mit der Landesausstellung von 1939. Während des Kriegs gehörte er dem rechten Regierungsflügel an, der für eine verständnisvolle Politik gegenüber dem nationalsozialistischen Deutschland eintrat. Nach der Kapitulation Frankreichs im Juni 1940 verlas er die Ansprache von Bundespräsident Pilet-Golaz, die zu einer Anpassung an die neue Ordnung aufrief, im Deutschschweizer Radio. In Etters Zuständigkeit gehörte ebenfalls die Kontrolle und Zensur der Presse. In der Nachkriegszeit erfuhr Etters Departement, das innerhalb der Bundesverwaltung bisher eher ein Schattendasein geführt hatte, eine deutliche Aufwertung. Der Ausbau der Eidgenössischen Technischen Hochschule, die Gründung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Gewässerschutzartikel von 1953 und die Ausweitung der Strassenbautätigkeit setzten neue Akzente. Hinzu kam ab Mitte der 1950er-Jahre der Ausbau der Sozialen Sicherheit.

Im Bereich der Sozialpolitik profilierte sich Etter, selber Vater von zehn Kindern, zunächst als Familienpolitiker. In Etters katholisch-konservativem Weltbild galt die Familie als Grundlage der Gesellschaft und als „biologische und soziale Kraft- und Lebensquelle“, die eines besonderen Schutzes bedurfte. Als Bundesrat unterstützte er deshalb aktiv die Bestrebungen breiter Kreise, darunter der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, dem Familienschutzgedanken Nachdruck zu verleihen und Familienzulagen einzuführen. Unter dem Eindruck des Geburtenrückgangs, der das traditionelle Familienbild in Frage stellte, organisierte Etter Ende 1940 eine Bevölkerungs- und Familienschutzkonferenz, die den unterschiedlichen Familienschutzorganisationen ein Forum bieten sollte. Wenig später lancierte seine Partei die Initiative „Für die Familie“, welche die Familie zur „Grundlage von Staat und Gesellschaft“ erklären wollte und für einen umfassenden Schutz der Familie warb. Etwa zur gleichen Zeit erfolgte die Gründung der Pro Familia, die ebenfalls stark durch das katholische Milieu geprägt war. Etter selber besass in diesen Fragen allerdings wenig Gestaltungsraum. Bereits 1942 musste er die Familienpolitik an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement unter der Leitung des Freisinnigen Walther Stampfli abgeben. Dieser räumte der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) Priorität ein und zimmerte einen Gegenvorschlag zur Familienschutzinitiative, der 1945 an der Urne deutlich angenommen wurde.

Zum Promotor der Sozialen Sicherheit wurde Etter erneut Mitte der 1950er-Jahre, als das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in sein Departement wechselte. Unter dem Eindruck von zwei Volksinitiativen der Kommunisten und der Sozialdemokraten nahm Etter entschlossen die Realisierung der Invalidenversicherung (IV) an die Hand. Diese hatte bisher nicht zu den Prioritäten der Bundesverwaltung gehört. Zusammen mit BSV-Direktor Arnold Saxer und den Verantwortlichen des Eidgenössischen Finanzdepartements konzipierte er ein Sozialwerk, das auf dem Grundsatz „Arbeit vor Rente“ beruhte und die Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt forcierte. Im Juli 1955 setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, im Oktober 1958 lag der Gesetzesentwurf vor und im Juni 1959 – einige Monate vor Etters Rücktritt – war die IV unter Fach und Dach. In den andern Sozialversicherungszweigen dagegen kam es in jenen Jahren, in denen Etter für das BSV zuständig war, zu keinen grundlegenden Neuerungen. Die beiden AHV-Revisionen (3. und 4. Revision), die Etter im Parlament vertrat, beinhalteten vor allem Rentenaufbesserungen, insbesondere für die Eintrittsgeneration der AHV. Ebenfalls liess Etter die Arbeiten am Krankenversicherungsgesetz, die 1949 durch die Ablehnung der Revision des Tuberkulosegesetzes ins Stocken geraten waren, wieder aufnehmen. 1957 setzte er zudem eine Expertenkommission ein, die eine gesamtschweizerische Regelung der Familienzulagen vorbereiten sollte. Beide Reformvorhaben – die Vereinheitlichung der Familienzulagen und eine grundlegende Revision der Krankenversicherung – sollten in der ersten Hälfte der 1960er-Jahre allerdings schubladisiert werden.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Kreis, Georg (1995), Philipp Etter – „voll auf eidgenössischem Boden“, in: A. Mattioli, Intellektuelle von rechts. Ideologie und Politik in der Schweiz 1918–1939, 201–217, Zürich; Sarasin, Philipp (2003), Metaphern der Ambivalenz. Philipp Etters „Reden an das Schweizervolk“ von 1939 und die Politik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, in: ders., Geschichtswissenschaft und Diskursanalyse, 177–190, Frankfurt am Main; Altermatt, Urs (1991), Die Schweizer Bundesräte. Ein biografisches Lexikon, Zürich. HLS / DHS / DSS: Etter, Philipp.

(12/2014)