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Geschlecht

Haben Frauen und Männer ein gleiches Recht auf Soziale Sicherheit? Diese Frage stellt sich einerseits für geschlechterspezifische Risiken wie die Mutterschaft, andererseits für den Zugang zu Sozialversicherungen. Dieser ist in hohem Mass an die Erwerbstätigkeit geknüpft, so dass sich Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern im Beruf auf den Anspruch auf Sozialleistungen übertragen.

Der rechtliche Zugang zur Sozialen Sicherheit orientiert sich an den Vorstellungen über die Rollen, welche die Angehörigen verschiedener Geschlechter in der Gesellschaft einnehmen sollen. Dieses Rollenverständnis änderte sich im Lauf der Zeit. Umgekehrt beeinflussten die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit die gesellschaftliche Beziehung zwischen den Geschlechtern: Sie förderten bestimmte soziale Rollen von Frauen und Männern sowie bestimmte Normen des Familienlebens.

Zugang zu den Sozialversicherungen

Frauen waren seit Einführung der Sozialversicherungssysteme schlechter versichert als Männer. Sowohl in den gegenseitigen und gewerkschaftlichen Kassen gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit, als auch in den frühen sozialstaatlichen Einrichtungen waren sie stark untervertreten, was nur zum Teil die schlechtere Vertretung auf dem Arbeitsmarkt widerspiegelte. Beim Zugang zu den Sozialversicherungen wurden zudem Frauenberufe diskriminiert und verheiratete Frauen sogar ausgeschlossen wie in der Arbeitslosenversicherung von 1942 bis 1951. Frauen hatten zudem schlechtere Teilnahmebedingungen bei den Sicherungssystemen und mussten zum Beispiel in der Krankenversicherung von den 1930er-Jahren bis 1996 aufgrund potenzieller Geburtskosten höhere Prämien entrichten. Ebenfalls in der Arbeitslosenversicherung erhielten Frauen tiefere Versicherungsleistungen und in der Alters- und Hinterlassenenversicherung bezogen verheiratete Frauen ihre Renten bis 1995 vermittelt über ihren Ehemann. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurden Massnahmen getroffen, um die Versicherungslage der Frauen zu verbessern. Sie reagierten unter anderem auf die Forderungen der Frauenbewegung, die 1995 in das Gleichstellungsgesetz mündeten. Im Fall der AHV erfolgte die Gleichstellung von Frauen und Männer jedoch erst zu jenem Zeitpunkt, als mit der 10. AHV-Revision von 1995 das Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 Jahre erhöht wurde.

Mutterschaft als soziales Risiko

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts setzten sich Frauenorganisationen dafür ein, dass Schwangere und junge Mütter gegen die Lohneinbussen abgesichert werden, die mit einer Mutterschaft verbunden sind. Mit dem Verfassungsartikel für den Familienschutz von 1945 wurde die Mutterschaft als soziales Risiko anerkannt. Dieser Verfassungsauftrag wurde nach mehreren gescheiterten Anläufen (1984, 1987 und 1999) jedoch erst 2004 mit der Einführung der Mutterschaftsversicherung umgesetzt. Die neue Regelung erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft, auch wenn der gesetzliche Mutterschaftsurlaub im internationalen Vergleich knapp bemessen ist. In jüngster Zeit wurden auch Forderungen für einen Vaterschaftsurlaub erhoben: Ein parlamentarischer Vorstoss von 2015 verlangt einen zehntägigen Urlaub für erwerbstätige Väter, der über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden soll.

Zugang zu Erwerbstätigkeit und geschlechterspezifische Arbeitsteilung

Frauen waren in unterschiedlichem Mass im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert und erhielten tiefere Löhne. Dies ist bis heute der Fall. Dadurch hatten sie auch einen schlechteren Zugang zur Sozialen Sicherheit als Männer, da die Leistungen der Sozialversicherungssysteme zu einem hohen Grad an Beiträge in Form von Lohnabzügen gekoppelt sind. Wer Erwerbsunterbrüche hat oder in Teilzeit arbeitet, muss Leistungsabstriche in Kauf nehmen. Auch dies ist bei Frauen nach wie vor häufiger der Fall als bei Männern.

Seit dem 19. Jahrhundert wurde das Ideal der Hausfrau und des männlichen Ernährers propagiert, das für Männer den Lohnerwerb und für Frauen die häusliche Arbeit und das Aufziehen von Kindern vorsah. Die geschlechterspezifische Arbeitsteilung wurde unter anderem durch das Fabrikgesetz legitimiert, das die Verdienstmöglichkeiten der Frauen verschlechterte, indem es Schwangere und junge Mütter vor Arbeitslast schützte, ohne jedoch den Lohnausfall zu kompensieren. In den 1930er-Jahren führte das Zusammentreffen der Familienschutz-Bewegung und der Weltwirtschaftskrise dazu, dass die weibliche Erwerbstätigkeit in vielen Berufen erschwert wurde. Die weibliche Berufstätigkeit wurde als eine Art Zusatzverdienst betrachtet und von weiten Kreisen der Gesellschaft in Frage gestellt. Auch wenn die Mehrheit der Frauen ausserhalb der Familie arbeitete, wurde ihre Erwerbstätigkeit als weniger wichtig eingestuft und deshalb auch schlechter gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter versichert. Die im Anschluss an den Familienschutzartikel von 1945 in den Kantonen eingeführten Familienzulagen festigten schliesslich die Ernährerrolle der Männer und verringerten für verheiratete Frauen den Anreiz, berufstätig zu sein. Auch die LVEO während des Zweiten Weltkriegs begünstigte die geschlechterspezifische Arbeitsteilung, da sie nur verheiratete Männer substanziell entschädigte, obwohl sämtliche erwerbstätigen Personen – Frauen und Männer – Beiträge leisteten. Ab den 1950er-Jahren wurde das Hausfrauen-Dasein für einen grossen Teil der Frauen Realität, da höhere Löhne den Familien ermöglichen, von nur einem Einkommen zu leben.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Schweiz hinkt im internationalen Vergleich hinterher beim Beitrag der Frauen zum Familieneinkommen, bei den öffentlichen Ausgaben für Mutterschaftsurlaub und Kinderkrippen sowie bei der Chancen- und Einkommensgleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Dies hängt mit der Dominanz des traditionellen Familienmodells zusammen, das den Frauen die Arbeit in der Familie zuweist. Mit Ausnahme der Familienschutz-Bewegung der 1930er- und 1940er-Jahre spielt die Familie kaum eine Rolle in der nationalen Politik. Erst seit den 1970er-Jahren rückte sie in deren Fokus aufgrund der Forderungen der Frauenbewegung, des verbesserten Zugangs der Frauen zum Erwerbsleben und der Änderungen auf dem Arbeitsmarkt und in den Familienstrukturen (Zunahme von Scheidungen, Patchworkfamilien und alleinerziehende Elternteile). Trotz der Gleichstellungspolitik ist die Chancengleichheit von Frauen und Männern bis heute nur unvollständig verwirklicht. Die politischen Massnahmen zielen vor allem auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hin, nicht aber auf eine gerechtere Verteilung der Hausarbeit auf die Geschlechter.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Studer Brigitte, « Genre et protection sociale », in Brodiez-Dolino Axelle, Bruno Dumos (éd.), La protection sociale en Europe au XXe siècle, Rennes : Presses Universitaires de Rennes, 2014; Studer Brigitte (2012), Ökonomien der sozialen Sicherheit, in P. Halbeisen, M. Müller, B. Veyrassat (ed.), Wirtschaftsgeschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert, 923–974, Basel; Togni Carola, Le genre du chômage. Assurance chômage et division sexuée du travail en Suisse (1924-1982), Lausanne : Antipodes, 2015; Wecker Regina, « Ungleiche Sicherheiten. Das Ringen um Gleichstellung in den Sozialversicherungen », in Frauenrechte Schweizerischer Verband für (éd.), Der Kampf um gleiche Rechte, Basel : Schwabe, 2009, pp. 185-194; HLS / DHS / DSS: Geschlechtergeschichte, Familienpolitik.

(12/2016)