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Frauenbewegungen

Frauenrechtlerinnen haben sich von Beginn an aktiv an den Debatten zum Aufbau der sozialen Sicherheit in der Schweiz beteiligt. Sie setzten sich für die Schaffung von Sozialversicherungen ein, forderten spezifische Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen, namentlich bei Mutterschaft, und bemängelten den diskriminierenden Charakter mancher Bestimmungen der Sozialgesetzgebung.

Am Ende des 19. Jahrhunderts entstanden in mehreren Schweizer Städten Frauenrechtsvereinigungen, die bessere Arbeitsbedingungen sowie Bürgerrechte und politische Rechte forderten. Diese Vereinigungen wurden meist von Frauen aus dem Bürgertum gebildet, die bereits in anderen Frauenverbänden, namentlich im Fürsorge- oder Bildungsbereich, tätig waren. Der erste Kongress für Fraueninteressen im Jahr 1896 führte zur Gründung des Bundes Schweizerischer Frauenvereine (BSF). Diesem Bund gelang es in seinen Anfängen, ganz unterschiedliche Frauengruppierungen – Stimmrechtsaktivistinnen, Berufsverbände, wie zum Beispiel jene der Lehrerinnen oder der Hebammen, oder auch wohltätige Vereine – zusammenzuführen. Die Aktivistinnen, die aus der Arbeiterbewegung hervorgingen, gründeten ihre eigenen Organisationen, wie den Schweizerischen Arbeiterinnenverband, der sich dem BSF nicht anschloss.

Das Stimmrecht war zwar die zentrale Forderung dieser ersten Welle des Feminismus, aber auch sozialpolitische Fragen waren präsent. Am Kongress von 1896 hielt Marguerite Gourd, BSF-Mitglied, einen Vortrag über die Sozialversicherungen. Im Anschluss an den Vortrag verabschiedete der Kongress mehrere Forderungen: die Einführung einer Mutterschaftsversicherung, die sofortige Schaffung einer obligatorischen Krankenversicherung für Kinder und in einem zweiten Schritt für die gesamte Bevölkerung, die Schaffung einer Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung. Der BSF verfolgte danach die eidgenössische Politik im Bereich der Sozialen Sicherheit sehr genau und setzte dazu eine Kommission aus Spezialistinnen im Sozialversicherungsbereich ein. Manche dieser Expertinnen gehörten zu den ersten Frauen, die in der Bundesverwaltung eine leitende Stellung oder eine Funktion als Sachverständige übernahmen.

Die aus der Arbeiterbewegung hervorgegangenen Aktivistinnen interessierten sich ebenfalls für die Sozialpolitik und den Schutz der Arbeitnehmerinnen. Nach einer sehr fordernden Periode in den 1920er-Jahren besannen sich die sozialistischen und kommunistischen Frauen im Jahrzehnt der Krise auf ein traditionelleres Frauenbild, das jenem der bürgerlichen Frauen nahe stand, und verteidigten das Rollenbild der Hausfrau und Mutter. Ab den 1960er-Jahren distanzierten sich diese Aktivistinnen wieder von der Ideologie der «Frau am Herd» und lancierten eine neue Debatte zur Frauenarbeit. Vor allem unter dem Einfluss der Frauenbefreiungsbewegung (FBB) der 1970er-Jahre richteten sich die gewerkschaftlichen und linken Aktivistinnen neu aus und gingen die Gleichstellungsfrage offener an. 1977 entstand aus dem Umfeld der Progressiven Organisationen der Schweiz (POCH) die Organisation für die Sache der Frau (OFRA). Die feministisch und marxistisch geprägte ORFA avancierte zur wichtigsten Gruppierung der FBB und blieb bis in die 1990er Jahre aktiv. An ihrem Gründungskongress beschlossen die Mitglieder der OFRA eine Mutterschutzinitiative zu lancieren.

Wie in anderen europäischen Ländern stellten diese Frauengruppierungen die den Frauen und Männern zugewiesenen sozialen Rollen in Frage. Die zentralen Forderungen drehten sich zwar um das Recht auf Abtreibung, Verhütung und sexuelle Selbstbestimmung, aber auch sozialpolitische Fragen wurden behandelt. Trotz der Diskrepanzen innerhalb der Frauenbewegung stand der Schutz der Frauen bei Mutterschaft, Witwenschaft, Krankheit und Alter über das gesamte 20. Jahrhundert im Mittelpunkt der feministischen Forderungen.

Kampf für die Mutterschaftsversicherung

1902 gehörte die Einführung einer Hilfsleistung bei Mutterschaft zu den Forderungen des Schweizerischen Arbeiterinnenverbands. Die Forderung wurde auch in den Schweizerischen Gewerkschaftsbund getragen, und zwar von dessen erster weiblichen Sekretärin, Margarethe Faas-Hardegger. 1904 reichte der BSF mit der Unterstützung von verschiedenen Arbeiterinnenvereinigungen eine Petition ein, die vom Bundesrat die Einführung einer Mutterschaftsversicherung verlangte. Die Vereinigungen forderten unter anderem die Lohnfortzahlung während der acht Wochen der Mutterschaft (davon mindestens sechs nach der Geburt), in denen Arbeit gemäss dem eidgenössischen Fabrikgesetz von 1877 verboten war. Die Petitionärinnen wollten damit verhindern, dass Schwangere oder Wöchnerinnen Einkommenseinbussen hinnehmen mussten oder gezwungen waren, den Urlaub zu umgehen, was ihre Gesundheit und jene des Säuglings gefährden würde. 1927 forderte eine nationale sozialistische Frauenkonferenz die Einführung eines Mutterschaftsurlaubs und eines Kündigungsschutzes im Sinne des «Übereinkommens betreffend die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft» der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das 1919 an der internationalen Arbeitskonferenz in Washington verabschiedet worden war.

Trotz einer einheitlichen Frauenmobilisierung in dieser Frage und der berühmten Erhebung von Margarita Schwarz-Gagg, die 1938 den geringen Umfang des Mutterschutzes aufzeigte, wurden vor Ende des Zweiten Weltkrieges keine nennenswerten Fortschritte in diesem Bereich erzielt. Der Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung wurde 1945 verabschiedet, namentlich infolge der Bemühungen der katholisch-konservativen Kreise um den Schutz der Familie. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte verbesserte sich zwar die Kostenübernahme für die Behandlung von Wöchnerinnen, aber weder die Krankenversicherung noch verschiedene Revisionen des Arbeitsgesetzes führten eine Erwerbsausfallversicherung ein. Mit der Frauenbewegung der 1970er-Jahre kamen Initiativen für die Mutterschaftsversicherung wieder auf, blieben jedoch ohne Erfolg.

1984 wurde die von der Frauenbewegung, den linken Parteien und den Gewerkschaften getragene Volksinitiative «für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft» von 84 Prozent der Stimmberechtigten abgelehnt. Die Forderung stand weiterhin im Mittelpunkt der Frauenanliegen, namentlich beim gross angelegten Frauenstreik vom 14. Juni 1991 anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Verfassungsartikels zur Gleichstellung von Mann und Frau. 1995 wurde mit einer nationalen Frauenkundgebung das 50-jährige Bestehen des Verfassungsartikels zur Mutterschaftsversicherung begangen und dessen unverzügliche Umsetzung gefordert. Nach zahlreichen weiteren Initiativen und einer erneuten Abfuhr in einer Volksabstimmung im Jahr 1999 nahm das Schweizer Volk schliesslich 2004 die Einführung eines eidgenössischen Mutterschaftsurlaubs an. Zu den neueren Forderungen der Frauenbewegung gehören neben verbesserten Leistungen des Mutterschaftsurlaubs auch die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs und eines Elternurlaubs. In diesem Zusammenhang kam es namentlich zu einem weiteren Frauenstreik am 14. Juni 2011.

Besserer Schutz für Witwen und Frauen im Ruhestand

Der Schutz von Frauen im Ruhestand und insbesondere von Witwen war ab Beginn des 20. Jahrhunderts ein zentrales Anliegen der Frauenorganisationen. Schon am Kongress für Fraueninteressen von 1896 forderten die Teilnehmerinnen die Schaffung einer obligatorischen Alters-, Invaliden- und Witwenversicherung.

Vertreterinnen des BSF beteiligten sich an der Arbeit der Expertenkommissionen zur Verankerung der AHV in der Verfassung (1925) und zur Erarbeitung des ersten Bundesgesetzes über die Altersversicherung, das 1931 in einer Volksabstimmung abgelehnt wurde. Die Aktivistinnen mussten jedoch kämpfen, um in der Kommission, welche die AHV von 1948 ausarbeitete, mitwirken und – wenn auch letztlich erfolglos – für einen individuellen Rentenanspruch der Ehefrau einzutreten zu können. Die Verbesserung der Situation von Ehefrauen im Ruhestand, aber auch von geschiedenen Frauen oder Witwen, war auch eine Forderung der Feministinnen und Gewerkschaftsaktivistinnen, ebenso die Erhöhung der Mindestrenten. 1997 erfüllte die 10. AHV-Revision, die verabschiedet wurde, als Ruth Dreifuss Bundesrätin war, diese Forderungen teilweise, indem sie ein individuelles, weniger vom Zivilstand abhängiges Rentensystem, Vergütungen für Erziehungsaufgaben, bessere Witwenrenten und das Splitting (bei der Rentenberechnung werden die Einkommen, welche Verheiratete während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben) einführte. Aber die Revision von 1997 sah auch eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre vor, was im Widerspruch zu den Forderungen der aus der Arbeiterbewegung hervorgegangenen Feministinnen nach einer Herabsetzung des Rentenalters stand.

Das Rentenalter war 1948 für alle auf 65 Jahre festgesetzt worden, wurde dann aber für die Frauen 1957 auf 63 Jahre und 1964 auf 62 Jahre gesenkt. Die tieferen Renten, die nur Frauen bezogen, waren ein Argument der Behörden, um diese Herabsetzung zu rechtfertigen. Der Bundesrat stellte sich auch auf den Standpunkt, dass ein rascheres Schwinden der körperlichen Kräfte die Frauen dazu zwinge, ihre Erwerbstätigkeit früher einzustellen. Eine 11. AHV-Revision, die unter anderem für alle die Pensionierung mit 65 Jahren vorsah, wurde 2004 in einer Volksabstimmung abgelehnt, dies namentlich durch die Mobilisierung der Frauen und insbesondere der feministischen Aktivistinnen in den Gewerkschaften. Die Aktivistinnen wehrten sich gegen das, was in ihren Augen eine Erhöhung der Arbeitszeit darstellten, denn sie verlangten genau das Gegenteil: Die Arbeitszeit sollte reduziert werden, damit die unbezahlte Familienarbeit, die von den Frauen geleistet wird, besser berücksichtigt und geteilt werden könne. Während dieser Kampagne betonten die Feministinnen auch, dass Lohnungleichheiten, Teilzeit und die für die Kinderbetreuung aufgewendeten Jahre sich in durchschnittlich tieferen Altersrenten für die Frauen niederschlagen.

Frauen und Krankenversicherung

1911 trat der BSF in der Expertenkommission zur Krankenversicherung für eine obligatorische Krankenversicherung ein. Später kritisierte er die höheren Prämien, die Frauen entrichten mussten (was mit den medizinischen Leistungen bei Mutterschaft gerechtfertigt wurde), sowie die von manchen Kassen auferlegten Beschränkungen für den Anschluss von verheirateten Frauen. In den 1930er-Jahren gestattete der Bundesrat den Kassen, für Frauen bis zu 25 Prozent höhere Prämien festzulegen als für Männer. Der BSF kritisierte diesen Ansatz, der die Frauen als Risikofaktoren für die Kassen darstellte und sie die Kosten von Geburten und Kinderbetreuung allein tragen liess.

Die Frauenorganisationen setzten sich für eine bessere Kostenübernahme bei Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Niederkunft ein. Die Pflegeleistungen wurden namentlich bei der Revision von 1964 ausgebaut, aber da es keine obligatorische Versicherung gab – diese wurde erst 1994 eingeführt –, waren manche Frauen nach wie vor nicht bei einer Krankenkasse versichert.

Da es zudem keine Mutterschaftsversicherung gab, forderten die feministischen Aktivistinnen während des gesamten 20. Jahrhunderts eine Erwerbsausfallentschädigung für Wöchnerinnen über die Krankenversicherung. Wie die frühere Gesetzgebung sieht das KVG von 1994 die Möglichkeit einer Zusatzversicherung gegen Erwerbsausfall bei Mutterschaft vor, aber die Versicherung bleibt fakultativ. Unterschiedliche Prämien je nach Geschlecht sind bei der Grundversicherung, aber nicht bei Zusatzversicherungen ausgeschlossen.

Schutz der arbeitslosen Frauen

Während der Krise zu Beginn der 1920er-Jahre protestierte der BSF bei den Bundesbehörden, welche die Streichung der Fürsorge für arbeitslose Arbeiterinnen planten, damit diese Stellen als Hausangestellte annehmen. Während der Krise der 1930er-Jahre und des Zweiten Weltkriegs mussten sich der BSF und die aus der Arbeiterbewegung hervorgegangenen Aktivistinnen gegen einen Angriff auf die Arbeit der verheirateten Frauen und eine Infragestellung des Entschädigungsanspruchs für verheiratete Arbeitslose wehren.

Die Aktivistinnen des BSF, die aus der Arbeiterbewegung hervorgegangenen Feministinnen sowie die Frauen, die sich im Rahmen der FBB engagierten, verfolgten die Arbeiten zur Einführung einer obligatorischen Arbeitslosenversicherung während der Krise der 1970er-Jahre aufmerksam. Diese führten schliesslich zur Verabschiedung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) von 1982. Die Aktivistinnen forderten und erreichten einen besseren Schutz für arbeitslose Schwangere und Wöchnerinnen sowie eine bessere Berücksichtigung von Teilzeitstellen durch die Versicherung. 1995 war die Einführung einer «Erziehungszeit» in der Arbeitslosenversicherung ebenfalls eine Antwort auf die Forderung der Feministinnen nach einer Berücksichtigung der für die Kindererziehung aufgewendeten Zeit. Die dritte AVIG-Revision im Jahr 2002 änderte diese Bestimmung und wurde dafür von den Frauenorganisationen kritisiert: Die für die Kindererziehung aufgewendete Zeit wurde nicht mehr einer Erwerbsarbeit (also einer Beitragszeit) gleichgesetzt. Das Gesetz beschränkte sich darauf, die Frist, innert der ein Beitragsjahr in der Schweiz nachgewiesen werden muss, um zwei Jahre zu verlängern (vier statt zwei Jahre). Bei der vierten AVIG-Revision im Jahr 2011 drehte sich die Debatte hauptsächlich um die Jugendlichen, die von den neuen Bestimmungen betroffen sind. Einige Feministinnen, namentlich aus gewerkschaftlichen Kreisen, hoben jedoch die Konsequenzen hervor, welche die höheren Beitragsanforderungen und die Leistungskürzung bei beitragsbefreiten Personen für die Frauen haben.

Literatur / Bibliographie / Bibliografia / References: Despland Béatrice (1992), Femmes et assurances sociales, Lausanne; Luchsinger Christine (1995), Solidarität, Selbständigkeit, Bedürftigkeit. Der schwierige Weg zu einer Gleichberechtigung der Geschlechter in der AHV 1939-1980, Zurich,; Mesmer Beatrix (2007), Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht. Die Politik des schweizerischen Frauenverbände 1914-1971, Zurich ; Redolfi Silke (2000), Frauen bauen Staat. 100 ans de l’Alliance de sociétés féminines suisses (1900-2000), Zurich ; Studer Brigitte (1998), Der Sozialstaat aus der Geschlechterperspektive. Theorien, Fragestellungen und historische Entwicklung in der Schweiz, In Studer B., Wecker R. et Ziegler B., Les femmes et l'Etat, Schwabe, Basel, 184-208 ; Togni Carola (2013), Le genre du chômage. Assurance chômage et division sexuée du travail en Suisse (1924-1982), Berne ; Wecker Regina (2009), Ungleiche Sicherheiten. Das Ringen um Gleichstellung in den Sozialversicherungen, In Schweizerischer Verband für Frauenrechte, Der Kampf um gleiche Rechte, Basel. HLS / DHS / HSS: Féminisme ; Alliance des société féminines ; Mouvement de libération des femmes.

(12/2017)